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Geschrieben von Danyshope am 28.05.2017, 23:10 Uhr

und noch eine Nachfrage

Es wird um die Krankenkassenanmeldung gehen. Meldest Du ein Kind bei deiner Krankenkasse an, dann gibt die die Meldung weiter damit Du ja einen renten- und Sozialversicherungsnummer bekommst. davon ab musst Du beim Elterngeldantrag angeben wie viel Mutterschaftsgeld du bekommen hast.

Ich gehe von einem gravierendem Verständigungsproblem aus.

 
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