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Geschrieben von lauraine am 28.05.2017, 20:41 Uhr

Frage

Hallo.
bitte ich habe ein deutsches Baby bekommen und das Elterngeld werde mich anlehnen ,wenn ich nicht beweis wer die Kosten von meiner Entbildung bezahlt habe.Ich war nicht versichert wenn ich mein Baby bekommen habe und ich habe noch nicht die Bestaetigung von der sozialamt ueber die uebernahme des Kosten.was kann ich bitte machen?

 
16 Antworten:

Re: Frage

Antwort von Steffi528 am 28.05.2017, 20:44 Uhr

Ich verstehe nicht, was Du mit einem deutschen Baby meinst. Hast Du oder der Kindesvater die deutsche Staatsangehörigkeit?

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Re: Frage

Antwort von Malefizz am 28.05.2017, 20:54 Uhr

Ich auch nicht. Ein Baby, das in Deutschland geboren wurde, ist nicht automatisch deutsch, falls das geglaubt wird...
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass die Staatsangehörigkeit oder die Übernahme der Geburtskosten eine Rolle für das Elterngeld spielt - berichtigt mich, wenn ich falsch liege!

Informationen gibt es hier:

https://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html

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Re: Frage

Antwort von lauraine am 28.05.2017, 20:57 Uhr

ya.der vater von das baby

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Re: Frage

Antwort von Steffi528 am 28.05.2017, 21:01 Uhr

Und ihr seid verheiratet? Oder er hat die Vaterschaft anerkannt?

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Re: Frage

Antwort von lauraine am 28.05.2017, 21:05 Uhr

er hat die Vaterschaft anerkannt.wir sind zusammen aber nicht verheireitet

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Re: Frage

Antwort von Steffi528 am 28.05.2017, 21:09 Uhr

Welchen Status hast Du?
Wenn der Vater das Kind anerkannt hat, ist er Dir und dem Kind unterhalspflichtig.

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und noch eine Nachfrage

Antwort von Steffi528 am 28.05.2017, 21:12 Uhr

Der Vater hat die Vaterschaft offiziell beim Jugendamt anerkannt?

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Re: Frage

Antwort von Danyshope am 28.05.2017, 22:12 Uhr

Deine und die Meldeadresse des Kindes sind für Elterngeld maßgeblich. Genauso das der Vater die offizielle Vaterschaft anerkannt hat. das das Kind in Deutschland geboren wurde macht es nicht automatisch zu einem Deutschen. Dafür muss der Vater eben wirklich offiziell eingetragen sein und dieser in eurem Fall auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Davon ab brauchst Du natürlich eine Bescheinigung einer Krankenkasse, da die die Sozialversicherungsnummer auch anfordern.

Mein Rat, ab zur nächsten Ausländerbehörde bzw zu einer der Botschaften deines Landes. Und dann beraten lassen.

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Re: Frage

Antwort von Susanne.75 am 28.05.2017, 22:33 Uhr

Wieso stellen sich die Fragen denn erst jetzt? Irgendwie erkundigt man sich bzgl Kostenübernahme Krankenhaus, Krankenversicherung usw doch vor der Entbindung schonmal. Was ist mit den Vorsorgeuntersuchungen usw? Die verursachen doch auch Kosten.

Wovon lebst du? Du solltest dich über alles beim Amt beraten lassen.

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Re: und noch eine Nachfrage

Antwort von mf4 am 28.05.2017, 22:56 Uhr

Ich habe in keinem Elterngeld-Antrag die Frage gesehen, wer die Geburt bezahlt hat.

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Re: und noch eine Nachfrage

Antwort von Danyshope am 28.05.2017, 23:10 Uhr

Es wird um die Krankenkassenanmeldung gehen. Meldest Du ein Kind bei deiner Krankenkasse an, dann gibt die die Meldung weiter damit Du ja einen renten- und Sozialversicherungsnummer bekommst. davon ab musst Du beim Elterngeldantrag angeben wie viel Mutterschaftsgeld du bekommen hast.

Ich gehe von einem gravierendem Verständigungsproblem aus.

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Re: Frage

Antwort von kattta am 28.05.2017, 23:54 Uhr

Ich denke, du brauchst eine gute Beratung. Dein Status und der des Kindes scheinen nicht wirklich geklärt. Wenn dein Partner ein guter Typ ist, dann geht das gemeinsam an. Ich habe eine Freundin , die noch in ihrem Herkunftsland gemeldet war und hier entbunden hat ohne vorherige genaue Klärung. Das ist nicht ganz einfach und ein bisschen blauäugig, es sei denn, man hat das nötige Geld. Du brauchst Unterstützung von sich Auskennenden..., damit Du krankenversichert bist und geklärt wird, wie Du und Dein Kind hier gemeldet seid. Viele Glück

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Re: Frage

Antwort von Mutti69 am 29.05.2017, 4:05 Uhr

Du scheinst nicht im Asylleistungsverfahren zu sein. Da wäre das Thema Geburt völlig abgedeckt und die Frage nach dem, WER hat es bezahlt, würde sich nicht stellen.

Du versuchst JETZT Sozialleistungen zu erhalten, das setzt eine Bedürftigkeit voraus. Diese ist natürlich nicht gegeben, wenn man eine Entbindung mal eben aus der Portokasse bezahlt.

Für das Elterngeld ist das nicht von Belang. Wohl aber der Status. Hast du eine Niederlassungserlaubnis oder nur eine Aufenthaltserlaubnis?

Rund ist die - mit gekünstelt (?) gebrochenem Deutsch - geschriebene Geschichte nicht.
Bisschen Langeweile gehabt? Die Geschichte der Nachbarin (die du mit Ärger verfolgst) mal zum Besten gegeben?

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Re: und noch eine Nachfrage

Antwort von Steffi528 am 29.05.2017, 6:13 Uhr

Ich auch, also vom Verständigungsproblem, daher meine Grundlagennachfragen, auf die es keine Antworten gibt

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Re: Frage

Antwort von Steffi528 am 29.05.2017, 6:15 Uhr

Wenn sie denn auch offiziell hier ist, ansonsten ist sie völlig schutzlos.

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Re: Frage

Antwort von lauraine am 29.05.2017, 20:53 Uhr

hallo.danke sehr fuer ihre Reaktionen

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