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von Mutti69  am 29.05.2017, 4:05 Uhr

Frage

Du scheinst nicht im Asylleistungsverfahren zu sein. Da wäre das Thema Geburt völlig abgedeckt und die Frage nach dem, WER hat es bezahlt, würde sich nicht stellen.

Du versuchst JETZT Sozialleistungen zu erhalten, das setzt eine Bedürftigkeit voraus. Diese ist natürlich nicht gegeben, wenn man eine Entbindung mal eben aus der Portokasse bezahlt.

Für das Elterngeld ist das nicht von Belang. Wohl aber der Status. Hast du eine Niederlassungserlaubnis oder nur eine Aufenthaltserlaubnis?

Rund ist die - mit gekünstelt (?) gebrochenem Deutsch - geschriebene Geschichte nicht.
Bisschen Langeweile gehabt? Die Geschichte der Nachbarin (die du mit Ärger verfolgst) mal zum Besten gegeben?

 
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