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Geschrieben von Danyshope am 28.05.2017, 22:12 Uhr

Frage

Deine und die Meldeadresse des Kindes sind für Elterngeld maßgeblich. Genauso das der Vater die offizielle Vaterschaft anerkannt hat. das das Kind in Deutschland geboren wurde macht es nicht automatisch zu einem Deutschen. Dafür muss der Vater eben wirklich offiziell eingetragen sein und dieser in eurem Fall auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Davon ab brauchst Du natürlich eine Bescheinigung einer Krankenkasse, da die die Sozialversicherungsnummer auch anfordern.

Mein Rat, ab zur nächsten Ausländerbehörde bzw zu einer der Botschaften deines Landes. Und dann beraten lassen.

 
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