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Geschrieben von Hubbeldubbel am 02.08.2017, 21:30 Uhr

Großes Danke

Gustavinchen hat dem Grunde nach das Problem erkannt. Wäre nachzuweisen, das sich die Frau in dem Zeitraum von 6 Wochen permanent beim Freund aufhält.

Wäre ich verantwortlicher Mitarbeiter, würde ich den Kunden einbestellen, auf den Hinweis Bezug nehmen und sagen: "Sie halten sich doch sicherlich von 7 Tagen in der Woche an 4 Tagen in Ihrer Wohnung auf? ;-)" Kundin antwortet mit ja und alles ist gut. Bei 6 Wochen 1 x jährlich würde ich keine Sanktionen verhängen oder unsere Ermittler los schicken :-D Grundsatz der Verhältnismäßigkeit :-D

 
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