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Geschrieben von Gustavinchen am 02.08.2017, 20:55 Uhr

Großes Danke

Mal vorweg: Nein, ich würde es auch nicht melden.

Aber ganz so unproblematisch, wie einige das hier sehen, ist es eben doch nicht. Als Hartz IV-Empfänger steht einem zwar Urlaub zu, aber leider nur zwei Wochen im Jahr. Den Rest der Zeit muss man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nun könnte man einwenden, dass sie sich ja sicherlich um die Post kümmert und gegebenenfalls auf Arbeitsangebote reagiert. Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Singles steht ein höherer Leistungssatz zu als Paaren. WENN es also dem Arbeitsamt bekannt würde, dass sie während 6 zusammenhängenden Wochen bei ihrem Freund lebt, würden die ihr mit Fug und Recht die Leistungen kürzen. Und sollte es dem Jobcenter nicht bekannt sein, dass die Kinder die 6 Wochen beim Vater zubringen, dann gäbe es da auch noch Ärger. Denn auch der Leistungsanteil für die Kinder würde für diese Zeit gekürzt werden. Nicht die Wohnkosten, wohlgemerkt, aber der normale Grundbedarf würde um ca. 30 reduziert werden. Werden solche Dinge nicht vom Leistungsbezieher gemeldet, sind die Ämter relativ schnell mit einer Strafanzeige wegen Betruges bei der Hand.

Aber wie gesagt, ich würde es nicht melden. Für mich macht es einen Unterschied, ob jemand systematisch das Jobcenter bescheixxt und sich darüber noch ins Fäustchen lacht oder ob ein Fall wie dieser vorliegt.

Wenn Du die Nachbarin ganz gut leiden magst, kannst Du ihr ja mal vorsichtig einen Wink geben, was die andere Nachbarin plant, damit sie notfalls noch selbst eine Meldung ans Jobcenter machen kann, falls sie das noch nicht getan hat.

 
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