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Geschrieben von Andi4 am 06.02.2014, 8:47 Uhr

Verweis

Hallo!
Mich würde mal eure Meinung interessieren:
Mein Sohn (12 J.) hat gestern einen Verweis bekommen. die Situation war folgende:
Die Jungs waren zu dritt in einer Umkleide. Zum Spaß hat einer der Jungs (nennen wir ihn S.), den B. mit der Mülltüte "verfolgt". Er hat so getan als würde er versuchen, ihm die Tüte drauf zu kippen. Was er nicht getan hat, es war also zu keiner Zeit auch nur annähernd die Tüte über dem Kopf noch ist Müll raus gefallen. Es fanden auch noch alle lustig, irgendwann fands der B dann nicht mehr lustig, er hat aber nie Stopp oder so gerufen. Er ist dann verstört aus der Umkleide raus und hat angefangen zu weinen.
Mein Sohn saß zu dieser Zeit mit in der Umkleide, hat nichts Aktives gemacht, aber natürlich - es war ja am Anfang für alle ein Spaß - mitgelacht.
Er hat nun als Konsequenz einen Verweis bekommen (S wurde natürich auch bestraft).
Ich finde nun einen Verweis nicht soo schlimm, also darum geht´s mir nicht, ich möchte nur wissen, ob man pauschal wirklich von 12-Jährigen VERLANGEN kann "positiv einzugreifen". Denn der Verweis ist ja sozusagen "unterlassene Hilfeleistung". Prinzipiell sollen natürlich die Kinder hingeführt werden zur Sozialkompetenz und Zivilcourage etc., das finde ich natürlich gut. Nur : kann es schon verlangt und vorausgesetzt werden.? Ich meine, welcher Erwachsene packt sich da nicht selber an der Nase und kann
1. nicht unbedingt einordnen, ob eine Situation von anderen eben noch lustig und Rangelei ist oder für einen schon unangenehm (B hat ja eben auch noch "mitgemcht")
2. nicht wirklich aufstehen, sich gegen den Täter (hat ja Macht und auch Stärke) stellen und eingreifen???

Ich habe meinem Sohn natürlich einen "Vortrag" über Zivilcourage gehalten, finde aber dennoch einen Verweis nicht so ganz ok.
Meiner Meinung nach wäre es natürlich löblich, wenn mein Sohn aufgestanden wäre, aber ihn zu bestrafen....naja ich weiß nicht...
Bin gespannt auf eure Meinungen.
(ich weiß natürlich, dass man als Erwachsener durchaus für unterlassene Hilfeleistung angezeigt werden kann, denke aber es macht dann doch einen Unterschied ob erwachsen oder 12 Jahre, außerdem wurde die SItuation ja überhaupt nicht als bedrohlich wahrgenommen! Es war weder gfährlich noch hat B geweint oder so...)

 
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