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Geschrieben von Andi4 am 06.02.2014, 8:47 Uhr

Verweis

Hallo!
Mich würde mal eure Meinung interessieren:
Mein Sohn (12 J.) hat gestern einen Verweis bekommen. die Situation war folgende:
Die Jungs waren zu dritt in einer Umkleide. Zum Spaß hat einer der Jungs (nennen wir ihn S.), den B. mit der Mülltüte "verfolgt". Er hat so getan als würde er versuchen, ihm die Tüte drauf zu kippen. Was er nicht getan hat, es war also zu keiner Zeit auch nur annähernd die Tüte über dem Kopf noch ist Müll raus gefallen. Es fanden auch noch alle lustig, irgendwann fands der B dann nicht mehr lustig, er hat aber nie Stopp oder so gerufen. Er ist dann verstört aus der Umkleide raus und hat angefangen zu weinen.
Mein Sohn saß zu dieser Zeit mit in der Umkleide, hat nichts Aktives gemacht, aber natürlich - es war ja am Anfang für alle ein Spaß - mitgelacht.
Er hat nun als Konsequenz einen Verweis bekommen (S wurde natürich auch bestraft).
Ich finde nun einen Verweis nicht soo schlimm, also darum geht´s mir nicht, ich möchte nur wissen, ob man pauschal wirklich von 12-Jährigen VERLANGEN kann "positiv einzugreifen". Denn der Verweis ist ja sozusagen "unterlassene Hilfeleistung". Prinzipiell sollen natürlich die Kinder hingeführt werden zur Sozialkompetenz und Zivilcourage etc., das finde ich natürlich gut. Nur : kann es schon verlangt und vorausgesetzt werden.? Ich meine, welcher Erwachsene packt sich da nicht selber an der Nase und kann
1. nicht unbedingt einordnen, ob eine Situation von anderen eben noch lustig und Rangelei ist oder für einen schon unangenehm (B hat ja eben auch noch "mitgemcht")
2. nicht wirklich aufstehen, sich gegen den Täter (hat ja Macht und auch Stärke) stellen und eingreifen???

Ich habe meinem Sohn natürlich einen "Vortrag" über Zivilcourage gehalten, finde aber dennoch einen Verweis nicht so ganz ok.
Meiner Meinung nach wäre es natürlich löblich, wenn mein Sohn aufgestanden wäre, aber ihn zu bestrafen....naja ich weiß nicht...
Bin gespannt auf eure Meinungen.
(ich weiß natürlich, dass man als Erwachsener durchaus für unterlassene Hilfeleistung angezeigt werden kann, denke aber es macht dann doch einen Unterschied ob erwachsen oder 12 Jahre, außerdem wurde die SItuation ja überhaupt nicht als bedrohlich wahrgenommen! Es war weder gfährlich noch hat B geweint oder so...)

 
17 Antworten:

Re: Verweis

Antwort von 2auseinemholz am 06.02.2014, 10:02 Uhr

Hallo!

Haben denn alle Kinder aus der Ankleide die "nur" Zeugen waren auch einen Verweis bekommen?
Bist Du sicher, dass das die "echte" Version ist?
Vielleicht hat er ja nicht "aktiv" mitgemacht, aber vielleicht hat er sich besonders hervorgetan durch begeisterte Zustimmung ....

Alles Spekulation!

Ich würde nicht so ein Tra-ra machen, weil ich nicht dabei war. Ich würde mich auch zurückhalten damit ob es "gerecht" oder "ungerecht" war eine Verweis zu kassieren. Fakt ist, er war dabei und er war zumindest nicht neutral dabei. - Mitgehangen - mitgefangen! Man hat immer die Möglichkeit sich gegen so etwas abzugrenzen und das hat er offensichtlich nicht gemacht. Da ist die Begründung des Verweises "unterlassene Hilfeleistung" oder mangelnde Zivilcourage sehr weit weg ....

LG, 2.

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Re: Die ganze Wahrheit kennt keiner...

Antwort von Bonnie am 06.02.2014, 10:22 Uhr

Ich fürchte, als Mutter erfährt man immer nur einen Teil der Wahrheit. Ich kenne kein Kind, das freiwillig zugibt, selbst auch beteiligt gewesen zu sein. Und ich kenne auch keine Mutter, die nicht sofort davon ausgeht, dass selbstverständlich nur das jeweils andere Kind etwas ausgefressen hat, während das eigene Kind sich nicht beteiligt hat. Schließlich hat es das ja auch selbst gesagt, oder? Dasselbe erzählt der andere Junge zu Hause vermutlich auch - über Deinen Sohn. Das ist einfach ein Klassiker.

Ich würde mal davon ausgehen, dass Dein Sohn - so oder so - nicht völlig unschuldig und auch nicht völlig passiv war. Das widerspricht einfach der Lebenserfahrung im Umgang mit Kindern... Ich würde den Verweis daher in Kauf nehmen, so als Lehrgeld. Selbst wenn Dein Sohn wirklich "nur" passiv gewesen wäre.

LG

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Ich habe auch mit dem anderen gesprochen

Antwort von Andi4 am 06.02.2014, 11:03 Uhr

..natürlich war auch meinerster Gedanke, dass er sicher nicht ganz unschuldig war. Ich habe aber mit B gesprochen. Ich weiß auch nicht warum ich das jetzt anzweifeln soll. Mein Sohn sagt, er hat ncihts gemacht, B sagt er hat nichts gemacht...
aber darum geht es ja jetzt gar nicht so. Ich möchte einfach nur gerne wissen, ob man eben voraussetzen und verlangen kann, dass ein 12 jähriger eingreift. Wir hatten das letztens auch mal in einer Elternrunde mit einer Psychologin (zufällig) und sie meinte es sei völlig verfrüht zu erwarten, dass kinder in dem Alter aufstehen und sich gegen "einen Starken/Anführer- wie auch immer" stellen würden. Das käme erst später...
Deshalb wollte ich einfach mal eure Meinung hören...
Aber vielen Dank schon mal.

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Re: Ich habe auch mit dem anderen gesprochen

Antwort von Pamo am 06.02.2014, 12:07 Uhr

Vielleicht hat er jetzt die Lektion gelernt, dass lustige Spiele mit Mülltüten und Müllauskippungsandrohungen einfach blöde sind und sich nicht lohnen.

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Um bei uns einen Verweis zu bekommen, muss man schon zwei Missbilligungen haben.

Antwort von Trini am 06.02.2014, 14:03 Uhr

Und, ein Verweis muss von der Klassenkonferenz abgesegnet werden, zu der alle Lehrer plus Elternsprecher (beratend, nicht stimmberechtigt)gehören.

Eine Missbilligung darf der Lahrer so aussprechen und die halte ich für nicht ungerechtfertigt. Aber dann für ALLE, die zugesehen und gelacht haben.

Trini

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Re: Zivilcourage "einfordern", da gehört nicht viel dazu. Es ist aber ganz "toll", wenn

Antwort von Franke am 06.02.2014, 19:06 Uhr

derjenige, der sie praktiziert, hinterher auf seinem Schaden sitzen bleibt.

"Zivilcourage wird nicht belohnt

Beim Versuch, Schafe vor wütenden Hunden zu schützen, verletzt sich Frank Gremer an der Hand. Die Versicherung lehnt eine Übernahme des Verdienstausfalls ab.

Nordhalben - "Kein Wunder, wenn heutzutage viele Leute lieber wegschauen." Frank Gremer ist sauer. Den Grund seiner Wut hält er in der Hand: Es ist das Ablehnungsschreiben einer Versicherung. "Sie haben sich bewusst und freiwillig der Tiergefahr ausgesetzt . . . Wir bitten um Verständnis, dass wir deshalb ihre Ersatzansprüche nicht anerkennen", heißt es darin."

http://www.np-coburg.de/lokal/kronach/kronach/Zivilcourage-wird-nicht-belohnt;art83426,1665454

Und die Lokalzeitung zitiert heute den Stadtbrandrat mit den Worten, ein Personalchef einer Behörde habe vor einigen Jahren einem aktiven Feuerwehrmann erklärt, "er habe das falsche Hobby".

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Re: Verweis

Antwort von Birgit67 am 07.02.2014, 8:59 Uhr

Hallo - hier gibt es viel - und ganz schlimm finde ich den letzten Beitrag - denn ohne Zivilcourage kann unser normales zusammenleben nicht existieren.

Zu Deinem Problem: Ja ich finde 12-jährige können helfend eingreifen - und wenn es nur wäre dass er den Müllbeutel genommen hätte - wieder hingestellt und gesagt - kommt hört jetzt auf.

Es kommt aber ganz auf das Kind an - wie gut ist es in der Gruppe drin ist er ein "in" Kind oder ein Ausenseiter???? "In"-Kinder können immer einen Einfluss auf das Verhalten anderer sein - Ausenseiter erreichen meistens das Gegenteil.

Bedenke: Viele kommen auch bedingt durch die frühe Einschulungen wenn es dann doch "nur" für die Realschule reicht mit 14/15 aus der Schule und müssen im normalen Leben klarkommen - von daher denke ich dass man von einem 12-jährigen erwarten kann dass er entweder selber eingreift oder den Lehrer holt damit er für Ruhe und Normalität sorgen kann.

Aber wie gesagt - es kommt einfach aufs Kind an - mein Großer könnte immer helfend eingreifen - er ist voll integriert und eckt nirgends an - mein Kleiner könne nicht eingreifen da er im Moment ziemlich Ausgegrenzt ist und gemobbt wird - wo wir aber dran sind.

Gruß Birgit

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Re: Zivilcourage "einfordern", da gehört nicht viel dazu. Es ist aber ganz "toll", wenn

Antwort von Pamo am 07.02.2014, 9:55 Uhr

Mag sein und ist schlimm und schade - aber was folgerst du denn daraus?

Nach meiner Meinung muss man letztlich mit demjenigen leben können, den man im Spiegel sieht und wenn dieser keine Zivilcourage zeigt (auch wenn er der "Dumme" dabei ist) dann kann ich diesen Menschen im Spiegel eben nicht respektieren.

Ich rate meiner Tochter ZUR Zivilcourage.

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Re: Verweis

Antwort von Miolilo am 07.02.2014, 14:14 Uhr

"wirklich aufstehen, sich gegen den Täter (hat ja Macht und auch Stärke) stellen und eingreifen???"

Statt dem selber eingreifen hätte er ja auch von anderer Seite Hilfe holen können.
Stattdessen hat er mitgelacht....

Hilfe kann vielfältig sein.

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Re: Verweis

Antwort von Tan74 am 07.02.2014, 17:57 Uhr

Also bei uns wurde schon in der Grundschule so ein Verhaltens Training gemacht und sich Kurse gegeben zur Selbstverteidigung und wie man sich verhält.

Als mal ein Kind von einem großen geärgert wurde stellten sich sofort drei Freunde wie eine Mauer hin und schrieen ihn in die Flucht, ich musste sehr lachen über die Geschichte, es sind eben Mädchen und so sind sie. Gemeinsam sind wir laut. Grins.

Allerdings wurden auch schon meine Tochter und ihre Freundin auf dem Heimweg von Jugendlichen belästigt und da half keiner. Sie sagten auch beide sehr laut nein, aufhören, stopp. Die Mädchen sind dann schnell Heim und die Jungs plötzlich weg gelaufen . Ob es gut ist sehr laut zu sein weiß ich nicht. Man musste im Kurs da,äks aber lernen laut NEIN und STOP zu sagen...

Erwarten würde ich es aber nicht. Meine macht das, sie springt für andere ein und das finde ich sehr mutig. Hoffentlich bekommt sie auch Hilfe wenn sie mal welche braucht.

Ein Kind bestrafen würde ich nie. Das war eine Situation wo nix passierte, Kinder machen Unfug und dann heult einer. Na ja...
Das passiert ständig würde ich sagen.

Verweise gibt es bei uns nur bei Gewalt, also wenn einer sich richtig was leistet. Strenge Regeln bei euch.

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Re: Verweis

Antwort von cuppa am 07.02.2014, 19:32 Uhr

Es kommt darauf an, unter welchem Aspekt man das Problem betrachtet (mal angenommen, die Situation hat sich wirklich so zugetragen).

1. Der rechtliche Aspekt: Der Junge hat "nichts" gemacht, also darf er auch nicht bestraft werden. Wenn du den Verweis anfechten würdest, hättest du sicher gute Karten.

2. Der pädagogisch-soziale Aspekt: Mobbing/Bullying - und das ist in dem Alter ein Riesenproblem, welches es in praktisch jeder Klasse in der einen oder anderen Variante gibt und das Kinder, die zum Opfer werden, wirklich kaputtmachen kann - gibt es nur deshalb, weil die große Mehrheit eben auf genau diese Art "nichts" macht: Sich nicht aktiv beteiligen, aber dem Täter - z.B. durch verstohlenes Grinsen - letztlich Beifall geben.

Von daher finde ich es eigentlich gut von dem Lehrer, dass er den Mut hat, den Jungen nicht mit einem "Ich hab doch gar nichts gemacht!" davonkommen zu lassen, obwohl er schulrechtlich zumindest nicht hundertprozentig abgesichert ist.

Ich weil deinem Sohn wirklich nichts unterstellen, und vielleicht ist die Sache in eurem Fall wirklich harmlos, aber ganz grundsätzlich finde ich es richtig, "Mitläufer" bis zu einem gewissen Grad mit zur Rechenschaft zu ziehen.

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Re: Verweis

Antwort von KH am 07.02.2014, 20:10 Uhr

Damit hat der Verweis seinen Zweck erfüllt - du hast mit deinem Sohn darüber gesprochen.
Wieso waren die Jungs zu dritt in einer Umkleidekabine? Wo war der Rest? Ich glaube in der Situation bedeutet nicht eingreifen wirklich mitmachen. Für alle eine Spaß? Ne, für den dritten sicher nicht, bloß haben das die beiden anderen nicht erkannt. ER ist verstört aus der Umkleide raus.
Vielleicht gab es solche "Spiele" schon öfter?
Außerdem hat jede Schule andere Schwerpunktsetzungen, wann es einen Verweis gibt. Über die Verweise meines Sohnes kann ich auch nur den Kopf schütteln. Einer war auch, weil er etwas "zum Spaß" gemacht hat. Wenn ich das "zum Spaß" schon höre, bestimmte Dinge tut man halt nicht zum Spaß, dazu gehören alle Gewaltattacken oder auch so was, wie Drohungen (die Mülltüte über mir auszuschütten). Wenn dein Sohn bei diesem "Spaß" nur mitgelacht hat, ist es auch demütigend für das Opfer. Manchmal wäre einfach mehr Empathie wünschenswert.
Aber andersrum gefragt: Welche Konsequenzen hat denn so ein Verweis schon? Er sit ja deshalb nicht vorbestraft. Es ist halt dokumentiert im Schülerakt, dass er einmal in dieser Richtung aufgefallen ist. Das war's. Wenn nie mehr was Ähnliches vorkommt, kräht da kein Hahn mehr danach. Passiert es regelmäßig, dann wird es peinlich.

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Das ist wieder bundeslandabhängig

Antwort von KH am 07.02.2014, 20:16 Uhr

In Bayern gibt es an Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen: Verweis (kann jeder Lehrer ausstellen), verschärfter Verweis (erfordert vorher Verweis oder ein ganz gravierendes Fehlverhalten, wird vom Schulleiter unterschrieben), dann geht es weiter mit Schulausschluss. Unter dem Verweis liegen Mitteilungen.
Und die Unterschrift bedeutet nicht Zustimmung der Eltern, sondern Kenntnisnahme. Ist mir schon zweimal passiert als Lehrerin, dass Eltern mit meiner Meinung nicht übereinstimmten: "das unterschreibe ich nicht". War mir egal, denn ich wusste ja, dass sie es gelesen hatten. Mitteilungen kommen auch nicht in den Schülerakt, die anderen werden eingetragen.

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Re: Verweis

Antwort von Mutti69 am 08.02.2014, 6:21 Uhr

Mein erster Impuls wäre zu sagen “Nein, ein Verweis ist nicht gerechtfertigt.“ ...weil ich mir die Situation und wie das Spiel dann kippte gut vorstellen kann und es mitunter wirklich schwierig für Kinder ist, den genauen (Stop-)Punkt wirklich zu realisieren.

Mein zweiter Impuls sagt dann aber: es ist gut, dass er den Verweis erhalten hat, denn es hat dazu geführt, dass ihr das Thema Zuhause differenziert und sachlich aufgegriffen und bearbeitet habt.

Unterm Strich doch etwas gutes für dein Kind.

LG

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Ich würde eher denken...

Antwort von Mutti69 am 08.02.2014, 6:38 Uhr

Ich würde denken, in dem Alter sind die empathischen Fähigkeiten (die sich ja auch durch Lebenserfahrung erst ausbilden und formen müssen) noch nicht so hoch anzusetzen.

Da wird gespielt, da wird gelacht, dann kippt die Situation (so hier schon ganz häufig bei den Kindern beobachtet) und beide Seiten “Opfer“ und “Täter“ senden und empfangen keine eindeutigen Signale.

Der, der grad mit der Mülltüte nachrennt, kriegt gar nicht mit, dass der andere jetzt nicht (mehr) will, der Zuschauer und Mit-Lacher und Anfeuerer auch nicht...und ganz oft ist auch das Opfer (oder derjenige der sich selbst so empfindet) nicht in der Lage ausreichend und deutlich sein STOP zu signalisieren.

Zivilcourage kann man nur einfordern, wo auch erkennbar Unrecht zugefügt wird.

Aber ich finde es gut, dass es thematisiert wurde. Im gleichen Maße muss man sein Kind aber auch bestärken, klar und deutlich seine eigenen Grenzen zu ziehen, damit missverständliche Situationen möglichst erst gar nicht entstehen.
Im günstigsten Fall sind die Kinder nun wieder ein Stück mehr sensibilisiert und achten die Grenzen, die andere aufzeigen und erkennen sie vielleicht auch eher.

LG

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Kleines Beispiel (so beobachtet):

Antwort von Mutti69 am 08.02.2014, 6:52 Uhr

Zwei Jungen albern auf dem Nachhauseweg von der Schule.

Der eine rempelt den andren an, der wiederum zieht an der Kaputze. Nach einer Weile sagt der Junge der zunächst gestempelt hat “Hör auf! Ich mag nicht mehr!“. Er geht zunächst einen Schritt zur Seite, um dann aber
die persönliche Distanz zum anderen Jungen schnell und deutlich sogar zu unterschreiten, ist als ganz dicht bei ihm.
Der andere versteht dies als nonverbale Aufforderung weiter zu “spielen“. Das ganze wiederholt sich mehrfach, bis der Junge der es verbal formuliert hat plötzlich in Tränen ausbricht, jetzt auch anhaltend die Distanz sucht, dabei aber wüst auf den anderen Jungen schimpft, der ihn IMMER ärgern würde.



Jetzt könnte man mir als Erwachsener vorwerfen, ich hätte nicht ausreichend Zivilcourage bewiesen, denn ich habe es beobachtet und bin nicht eingeschritten. Tatsächlich war auch mir unklar, ob das Spiel gerade kippt oder nicht.
Wie soll ein Kind das dann können?

LG

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Re: Was ich daraus folgere? Ich verlange (mindestens mal) von allen staatlichen Stellen

Antwort von Franke am 08.02.2014, 14:21 Uhr

Großzügigkeit im Umgang mit Menschen, die einen Schaden erlitten haben, weil sie couragiert gehandelt haben.

In diesem Fall sollte einem ein Fachmann zur Seite stehen, der alle Hilfen und Adressen kennt, die man möglicherweise brauchen kann.

Dieser Mann sollte "auf kurzem Dienstweg" Staatsekretäre der Landesministerien ansprechen können, wenn sich eine Behörde "bockig" verhält.

Das Bundesland sollte bereit sein, zu zahlen, was dem Geschädigten nach sachverständiger, im Zweifelsfall wohlwollender Prüfung mutmaßlich an Versicherungsleistungen zusteht. Und hinterher streitet der Freistaat Bayern jahrelang mit der Allianz Versicherung, wenn es denn sein muss - nicht etwa ein Bauarbeiter oder Kraftfahrer, der unter normalen Umständen schon zu tun hat, sein Leben auf die Reihe zu kriegen.

Wie kann es denn sein, dass Soldaten nach der Rückkehr aus zum Beispiel Afghanistan mit ihrem Dienstherrn streiten müssen um Leistungen, die sie nun brauchen aufgrund erlittener Traumata oder körperlicher Schäden? Wie erbärmlich ist das denn? Wenn man jedem einzelnen Millionen Euro Sold zahlen würde, könnte man womöglich sagen, damit soll alles abgegolten sein, aber davon ist man ja weit entfernt.

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