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Geschrieben von GlückssternMama am 28.03.2015, 22:38 Uhr

Verweis gem ARt. 86 Abs 2 BayEUG

Hallo,
ich bin gerade ziemlich am Boden und ratlos, deshalb wende ich mich an diese Forum:

Meine Tochter (11 Jahre, 5. Klasse Gymnasium) kam letze Woche weinend von der Schule nach Hause, weil sie einen Verweis bekommen hat. Diesen bekam ich dann heute mit der Post mit folgendem Wortlaut:

das Verhalten Ihrer Tochter gab leider zu Beanstandungen Anlass:

Leni hat sich während des Unterrichts mit fachfremden Dingen beschäftigt. Sie schrieb - während ein neues Thema besprochen wurde, an einem Deutschaufsatz.
Ihre Tochter erhält deswegen einen Verweis gem. Art. 86 Abs 2 BayEUG

Ich bin echt sprachlos, wegen so was bekommt man doch keinen Verweis, oder?
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

 
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