Geschrieben von augustbaby14 am 16.02.2017, 8:23 Uhr |
Provisionsanrecht nach Elternzeit
Hallo - ich bin nach der Elternzeit wieder Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber eingestiegen. Vor der Schwangerschaft habe ich monatlich ein Fixum bekommen und eine einmalige Provision die vertraglichen festgehalten wurde. Nach der Elternzeit wurden mein Fixgehalt auf die Teilzeit runter gerechnet. Wie verhält es sich mit der Provision muss diese auch anteilig gerechnet werden und bleibt die in voller Höhe bestehen?
Re: Provisionsanrecht nach Elternzeit
Antwort von mellomania am 16.02.2017, 19:43 Uhr
das musst du mit deinem arbeitgeber klären weil ja vertraglich vereinbart wurde, was du als fixum und provision bekommst. das kann dir hier keiner sagen da es ja alleine sache des AG ist...
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