Geschrieben von Hot_angel am 26.02.2014, 16:06 Uhr |
Zeugniss unterschreiben lassen !
hallo, dass erste halbjahr zeugniss vom meiner kleinen maus ist da. Die lehrerin sagte, die was das geteilte sorgerecht haben. Müssen beide elternteile unterschreiben. Da meine tochter diese we wieder bei ihren vater ist. Müsste ich das zeugniss mitgeben, wegen unterschreiben. Da er sehr unzuverlässig ist. Möchte ich es zuhause vorm haus unterschreiben lassen. Oder wie würdet ihr dass machen? Gruß
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von mf4 am 26.02.2014, 16:20 Uhr
ich denke nicht
bei nicht-getrennten Paaren verlangt auch keiner 2 Unterschriften
ich nehme an die Lehrer meine Kinder sind nicht einmal drüber informiert ob ich das SR allein habe oder teile
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Hot_angel am 26.02.2014, 16:23 Uhr
hallo. Leider weiß ich lehrerin vom der kleinen bescheid. Weil der kv vom der kleinen oft genug in der schule belabber gemacht hat.
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von mf4 am 26.02.2014, 16:48 Uhr
hm... wenn der KV in der Schule gern mal einen Aufstand macht lass ihn halt unterschreiben
mitgeben würde ich es aber nicht, wenn er so unzuverlässig ist
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Pamo am 26.02.2014, 17:04 Uhr
Zwei Unterschriften bei allen mit gemeinsamem Sorgerecht? So ein Quatsch.
Um mich nicht mit dieser Lehrerin zu streiten, würde ich netterweise dem KV das Zeugnis als Kopie mitgeben - das darf er unterschreiben und der Lehrerin geben wenn er mag.
Re: Zeugnis
Antwort von Jule9B am 26.02.2014, 17:36 Uhr
Normalerweise unterschreibt man bei der Schulanmeldung, dass man sich gegenseitig über Schulangelegenheiten informiert. Bei der Anmeldung wird übrigens auch angegeben, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist und bei wem das Kind lebt, daher wissen die Lehrer das. Man muss ja schließlich auch darüber informiert sein, welche Kinder von welchem Elternteil abgeholt werden dürfen - oder eben auch nicht.
Re: Zeugnis
Antwort von LaLeMe am 26.02.2014, 17:46 Uhr
Was steht denn auf dem Zeugnis . Hier in Düsseldorf steht drauf das die Unterschrift eines sorgeberechtigten ausreicht
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Patti1977 am 26.02.2014, 18:39 Uhr
ich lass sowas vorm haus unterschreiben und frage ihn vorher ob er kopie für zu hause will zum durchlesen.
bei uns reicht einer. wobei die lehrerin mit meiner unterschrift nicht einverstanden war, man könne sie nicht lesen
Re: Frage zur Schulanmeldung?
Antwort von sammyasz am 26.02.2014, 18:43 Uhr
hallo,
muss man bei alleinigem Sorgerecht das andere Elternteil bei der Schulanmeldung mit angeben? ( regelmäßiger Kontakt zum Kind besteht)
Re: Frage zur Schulanmeldung?
Antwort von Pamo am 26.02.2014, 18:46 Uhr
nicht wenn lediglich nach sorgeberechtigten Personen gefragt wird
und eine Liste von nichtsorgeberechtigten wird sicher nicht abgefragt werden
sammy
Antwort von mf4 am 26.02.2014, 18:48 Uhr
Nein dann überhaupt nicht... ich habe ASR, es herrscht reger Kontakt aber ich regle die schulischen Dinge nahezu zu 100% und bin vor Ort. Der Vater ist lediglich als 2.Telefonnummer in Notfällen angegeben.
Ich habe allerdings alle Kinder in über 20 Jahren allein überall angemeldet und mich fragte man nie nach dem SR und ich musste es auch nicht nachweisen per Bescheinigung vom Jugendamt.
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von CKEL0410 am 26.02.2014, 18:48 Uhr
Komme auch aus Düsseldorf und hier brauchen wir auch nur eine.
Re: @sammyasz
Antwort von bleibcoolMama am 26.02.2014, 18:48 Uhr
Hallo,
ich habe bei der Schulanmeldung nur die Geburtsurkunde und die Negativbescheinigung vom Jugendamt vorgelegt. War auch bei der weiterführenden Schule ausreichend.
Liebe Grüße,
bcMama
Re: Frage zur Schulanmeldung?
Antwort von mf4 am 26.02.2014, 19:37 Uhr
ich erinnere mich an das Formular zur Anmeldung
sorgeber. Elternteil, Namen Adressen usw.
da habe ich nur mich eingetragen, Vater freigelassen und gab das ab
da fragte keiner nach
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Hot_angel am 26.02.2014, 22:40 Uhr
Hallo , ich nochmal &522; ich geb ihm am Sonntag eine Kopie vom zeugniss, die kann er behalten. Und dass original soll er mir Sonntag unterschreiben, und gleich wieder geben. Ist mir sicherer ....
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von glückskinder am 26.02.2014, 23:17 Uhr
Wenn ihr beiden gemeinsames Sorgerecht habt, müsst ihr das Zeugnis auch beide unterschreiben lassen.
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Pamo am 27.02.2014, 8:53 Uhr
das ist eine pragmatische Lösung, aber selbst wenn er dir das Original nicht unterschreiben sollte, dann ist das nicht dein Problem. Du hast deine Pflicht getan und unterschrieben - du bist nicht dafür verantwortlich dass er es auch tut.
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von shinead am 27.02.2014, 10:03 Uhr
Ich würde ihm eine Kopie des Zeugnisses mit geben und ihn das Original direkt bei der Übergabe unterschreiben lassen.
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Hot_angel am 27.02.2014, 11:21 Uhr
Hallo. Hab ihn heute früh in kentniss gesetzt wegen der Kopie usw. Er meinte er hätte mit sein Anwalt telefonisch gehabt. Und er hat die Pflicht es mit nach hause zunehmen. Hab ich zwar noch nie gehört. Denn er will es nicht vorm Haus unterschreiben.
Re: Zeugniss unterschreiben lassen !
Antwort von Pamo am 27.02.2014, 11:28 Uhr
lass dich nicht von ihm veräppeln, kein Gesetz sieht vor, dass Zeugnisse in unsere Wohnungen müssen
du bist nicht verpflichtet, die Unterschrift einzusammeln, zieh dir den Schuh nicht an
unterschreib das Zeugnis, mach eine Kopie für dich und eins für den KV, gib das Original dem Kind wieder mit in die Schule für die Lehrerin - und wenn sie unbedingt die Unterschrift des KV auf dem Original haben will, dann soll sie die selber einholen
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