Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Abby1988 am 24.06.2017, 19:39 Uhr

Was sollte ich beachten?

Hallöchen,
ich hab mich nach langem hin und her vom KV getrennt. Noch wohnen wir zusammen aber ab Anfang Juli ist er bei seinen Eltern 500km von uns entfernt.
Ich werd spätestens im September aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und in die Nähe meiner Eltern ziehen.
Ich hab das alleinige Sorgerecht und ihm auch gleich bei der Trennung gesagt das ich in die Nähe meiner Eltern ziehen werde.
Er wird aus unserer Wohnung den Herd, Waschmaschine, Töpfe und Fernseher mitnehmen da er diese Sachen auch mit in die Beziehung gebracht hat bzw. seine Eltern sie gekauft haben.
Ich bin dann mit unserer gemeinsamen Tochter (1 Jahr) allein, da ich noch keinen Job habe und meine gesamten Ersparnisse in die Wohnung hier geflossen sind, somit auch keine Ersparnisse habe.
Was könnte ich beantragen wenn ich mit ihr umgezogen bin? Was sollte ich beachten? Gibt es eventuell eine Beratungsstelle für sowas?

Unterhalt werd ich von ihm nicht bekommen da die kleine Maus sein drittes Kind ist und er für die beiden anderen auch nicht zahlt.

 
11 Antworten:

Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von Einstein-Mama am 24.06.2017, 20:21 Uhr

Kann er nicht zahlen, oder will er nicht?
Jugendamt wäre da die erste Adresse, die beraten dich was den Unterhalt betrifft. Von was hast du denn bisher gelebt?

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von Abby1988 am 24.06.2017, 20:27 Uhr

Bis April hatte ich Elterngeld und jetzt ALG 1.
er kann und will nicht. Selbst wenn er zahlen würde, würde das Geld erst an seine großen Kinder gehen oder?

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von Einstein-Mama am 24.06.2017, 20:34 Uhr

Nein, jedes Kind ist gleichwertig! Die größeren bekämen nur mehr, weil sie eine andere Altersstufe haben.

Geh auf jeden Fall zum Jugendamt, wenn das Schlafmützen sind, dann zum Anwalt. Du müsstest Prozesskostenhilfe bekommen.
Auch wenn er JETZT nicht zahlen kann, ein Titel ist nie verkehrt. Zudem stünde dir der Unterhaltsvorschuss zu und der Staat ist daran interessiert, dass die Elternteile ihre Kinder selbst unterhalten und werden dem KV auf die Füße treten um an das Geld zu kommen.

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von pauline-maus am 24.06.2017, 22:20 Uhr

Genauso...

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von spiky73 am 25.06.2017, 9:18 Uhr

Guten Morgen!

Was den Unterhalt angeht, hast du ja bereits einige Tipps erhalten.

Aber bezüglich der Wohnungsausstattung möchte ich dir den Tipp geben, neben der Hoffnung, daß das Amt "es schon richtet" einfach auch mal nach gebrauchten Sachen Ausschau zu halten.
Leider weiß ich nicht, was man aktuell noch bewilligt bekommt. Seit Einführung von H4/ALG2 hat sich einiges geändert im Vergleich zu vorher. Ich hatte bis dahin beim (damals noch) Sozialamt gearbeitet und kann mich noch erinnern, daß man als Sachbearbeiter schon einen Ermessensspielraum hatte - und daß viele Leute mit ihren ellenlangen Wunschzetteln zum Amt kamen und teilweise enttäuscht waren, wenn ihnen nicht unbedingt alles bewilligt wurde oder es nur Pauschalbeträge gab.
So weit ich aus den Schilderungen hier im Forum entnommen habe, wurde es mit H4 nicht unbedingt einfacher...

Aber: Ich selbst sammele alte Sachen und bin daher auf einigen Seiten unterwegs, wo es gebrauchte Möbel und sonstige Sachen gibt. Daher weiß ich, was Leute alles los werden wollen. Wahre Fundgruben sind allen voran die eBay Kleinanzeigen, dann diverse Flohmarkt- und Verschenkegruppen auf Facebook. Viele Abfallentsorger betreiben inzwischen auch solche Verschenke- oder Tauschbörsen. Ebay selbst hat mit den Jahren stark nachgelassen (bzw. hat sich stark gewandelt), aber auch dort kann man noch Glück haben - und Flohmärkte und Trödler in der Umgebung. Und nicht zu vergessen: Second Hand Kaufhäuser/Sozialkaufhäuser.
Manchmal lohnt es sich auch, einfach mal im Freundeskreis herum zu horchen oder selbst Suchanfragen zu veröffentlichen. Irgendjemand will doch meistens immer gerade das los werden, was man selbst dringend benötigt...
Klar, es ist nicht jedermanns Sache - nicht jedem gefallen bunt zusammen gewürfelte Wohnungen wie meine. Mir tut es halt immer leid, wenn alte Schätzchen auf dem Müll landen - und dann rennt man zu Roller oder Poco und deckt sich mit Schadstoff ausdünstendem Preßspan ein. Lieblose Massenprodukte, die nichts taugen und die man noch nicht mal anstreichen kann, und dann sehen " moderne" Wohnungen eine wie die andere aus... Ich habe halt lieber alte und gebrauchte Dinge, die auch ihre "Geschichte" mitbringen und die heute nicht mehr jeder hat, dann steckt bei mir auch noch der Wunsch dahinter, die Umwelt nicht noch mehr zu belasten. Neu habe ich nur wenige Dinge...

Natürlich teilen diese Einstellung nur wenige - dennoch kann es sich für den Anfang lohnen, auch mal auf gebrauchte oder geschenkte Dinge zurück zu greifen. Dann hat man wenigstens ein bißchen Luft, auf die Wunsch-Sachen zu sparen, vor allem, wenn das Amt "nicht so will wie es soll".

Viele Grüße, Martina

PS. Elektrogeräte habe ich mir allerdings nach und nach neu angeschafft, Kühlschrank und Herd sind über einen Elektrohändler hier in der Gegend geleast. Aber all diese Dinge habe ich auch erst im Laufe der Zeit bekommen (Waschmaschine und Trockner sind inzwischen 11 Jahre alt, Fernseher 6 oder 7 Jahre) - und leasen konnte ich ja auch erst, als ich ein gesichertes Einkommen nachweisen konnte...

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Re: Was sollte ich beachten? @spyke73

Antwort von Badefrosch am 25.06.2017, 9:50 Uhr

Elektrogeräte kann man als Privatperson leasen?
Aber die werden doch fest in eine Küche eingebaut, die kann man doch nach 3 oder 4 Jahren nicht einfach zurückgeben, oder?

Ist da Kauf auf Raten nicht besser?

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Re: Badefrosch

Antwort von spiky73 am 25.06.2017, 11:41 Uhr

Doch, das geht schon, mit dem Leasing-Prinzip ist dieser Anbieter hier in der Gegend einer der größten mit drei oder vier Niederlassungen.

Das funktioniert folgendermaßen: Du zahlst zwei oder drei Leasingraten als Kaution (ich glaub, es sind zwei, sowas merke ich mir irgendwie nie, seufz) und nimmst das Gerät entweder direkt mit (wenn es nicht so groß ist) oder bekommst es geliefert und auch direkt angeschlossen.
Die Vertragslaufzeit beträgt glaub ich 60 Monate - in der Zeit hast du eine erweiterte Garantie (oder ist es Gewährleistung? Ich werf das gerne durcheinander) inklusive Kundenservice, kostenlose Reparatur und Bereitstellung eines Leihgeräts, wenn das geleaste zur Reparatur mitgenommen werden muss.

Ein paar Wochen vor Ablauf des Vertrages kommt die Firma auf dich zu, dann hast du entweder die Möglichkeit, das Gerät zurück zu geben, ein neues zu leasen - und die bei Vertragsabschluss gezahlte Kaution wird angerechnet.
Oder aber du tust gar nichts, dann geht das Gerät in dein Eigentum über, die Kaution geht flöten, aber du hast zumindest für eine bestimmte Zeit danach noch eine begrenzte Garantie/Gewährleistung.

Das machen die übrigens auch mit Einbaugeräten, wenn ich mich recht entsinne. Aber ich habe einen freistehenden Herd und einen ebenfalls freistehenden Kühlschrank gewählt. Ich bin nicht so der Freund von Einbauküchen, die wirken oft so steril. Irgendwie finde ich einzelne Schränke und freistehende Geräte viel gemütlicher. Hat so was von "gute alte Zeit"...

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Re: @Spyke

Antwort von Badefrosch am 25.06.2017, 13:38 Uhr

Dann muss ich mal recherchieren, ob sowas hier in München angeboten wird.

Mein Elektrogeräte sind ja alle recht alt, müsste ich sie auf Schlag erneuern mit günstigen Geräten, wäre ich locker mit 2000 bis 3000 Euro dabei, was heißen würde, dass ich erst mal auf Spülmaschine und Trockner verzichten müsste, beim Herd auf so ein 2 Platten Herd ausweichen müsste.

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von Abby1988 am 25.06.2017, 20:04 Uhr

Ich hab mitbekommen wie er mit den Schreiben vom Jugendamt umgeht - sie werden einfach ignoriert.
Ich werd demnächst mal einen Termin beim Jugendamt machen und dann mal schauen wie es weitergeht.

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von Abby1988 am 25.06.2017, 20:09 Uhr

Mit alten Möbeln hab ich kein Problem (in meinem Wohnzimmer steht ein Schrank von 1953)
Natürlich werd ich mich in meinem Freundeskreis umhören aber die meisten geben ihren Herd und Waschmaschine erst ab wenn sie nicht mehr funktioniert. Und das sind zwei Sachen die wichtig sind.
Ich schau sehr viel bei eBay Kleinanzeigen und Co aber da bleibt das finanzielle Problem.

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Re: Was sollte ich beachten?

Antwort von shinead am 27.06.2017, 12:44 Uhr

Wie er mit den Schreiben umgeht kann Dir egal sein. Wenn er auf die Fristen nicht reagiert, gehen irgendwann die gelben Umschläge raus (nachweisliche Zustellung) und ggf. gibt es irgendwann eine amtliche Vorladung.
Die kriegen die Auskünfte schon, die sie wollen. Notfalls mit Erzwingungshaft.

Auf FB solltest Du mal nach den "Free your Stuff" Gruppen in der Nähe achten. Zumindest bei uns gehen auch alte, aber funktionstüchtige E-Geräte darüber an neue Besitzer.
Wenn Du umziehst kann es sogar sein, dass Du in der neuen Wohnung einen Herd hast. Ansonsten hilft die ARGE mit einem Kredit bei der Neuanschaffung.

Beratungsstellen sind die üblichen Verdächtigen: Jugendamt (Kindesunterhalt), Caritas und Pro-Familia.

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