Geschrieben von desireekk am 09.09.2014, 23:47 Uhr |
Unterhalt einklagen...
Halli liebe AE-Gemeinde,
leider werde ich wohl nicht drumherum kommen, einen Anwalt wg. des Unterhalts zu bemühen....
Der KV hat für unsere beiden gemeinsamen Kinder jeweils dieses Jahr einen Titel unterschrieben, der u. auch beinhaltet, dass das hälftige Kindergeld angerechnet werden kann sofern es gwöhrt wird.
Nun, seit Juli bekomme ich kein KG mehr, da ich ins Ausland verzogen bin.
Trotzdem weigert er sich, den höheren titulierten Unterhalt zu zahlen.
Klare Ansage per Email: sieht er nicht ein, zahlt er nicht
Nun muss ich wohl zum Anwalt...bzw. die Sachen zum Anwalt in D schicken.
Eigentlöich ist die Sache ja glasklar, aber ohne Anwalt bekommen meine Kinder nicht den Unterhalt der ihnen zusteht.
Wer zahlt den denn?
Ich trete in Vorleistung und der Anwalt fordert seine Kosten vom KV ein (und ich bekomme sie dann zurück) oder wie?
Oder zahle ich den Anwalt so oder so?
Und wenn ich wirklich klagen muss: wer zahlt denn dann die Kosten?
Nochmal: ich habe einen frisch unterschriebenen Titel aus diesem Jahr und es kommen seit Jukli pro Kind jetzt gut 90 € zu wenig...
Grüße übern Teich
Désirée
- Unterhalt einklagen... - desireekk 09.09.14, 23:47
- Re: Unterhalt einklagen... - KKM 10.09.14, 5:50
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