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von jamelek  am 14.05.2016, 11:24 Uhr

Umgang gerichtlich festlegen lassen

Hat hier jemand Erfahrung damit, den Umgang vom Gericht festlegen zu lassen?

Bisher kenne ich nur den umgekehrten Fall, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang festlegen lässt. In meinem Fall steht die Überlegung an, ob ich diesen Antrag bei dem Familiengericht stelle, das Kind (3) lebt bei mir.

Das Jugendamt rät dazu, da der KV sich nicht an Vereinbarungen, feste Zeiten gebunden fühlt. Es gab eine Vereinbarung beim Jugendamt für 2x wöchentlich, Der KV steht aber gerne auch weitere Tage unangemeldet vor der Tür um sein Kind zu sehen. Gerne auch zur Schlafenszeit. Wenn er nicht unangemeldet vor der Tür steht tyrannisiert er mich mit Anrufen und WhatsApp, dass er sein Kind sehen möchte.

Generell kommt er zu den Vereinbarten Zeiten immer plus/minus 60 Minuten (er wohnt 4 Gehminuten entfernt) und am langen Tag ruft er meist gegen 16 Uhr an, dass er das Kind jetzt zurückbringt.

Laut Mitarbeiter des JA würden dann wohl auch unangemeldete Besuche als Vertragsstrafe gelten, ähnlich wie wenn umgangsberechtigte Elternteile den Umgang nicht wahrnehmen.

Bisher lautet die Vereinbarung einmal wöchentlich von 10 Uhr 30 (früher mag der KV nicht, er muss ja ausschlafen) bis 18 Uhr und einmal unter der Woche 16-18:30 Uhr (früher geht auch hier nicht durch den KV).
Übernachtungen mag der der KV nicht, bzw. er ist der Meinung, dass das ja gar nicht geht, weil er ja morgens duschen muss, bzw. unter der Woche muss er ja zur Arbeit, da kann er ja gar nicht das Kind anziehen und Frühstück machen.

Ja, genau so waren seine Erklärungen beim JA.

Also welche Erfahrungen gibt es bisher mit festgelegtem Umgang vom Gericht. Meint ihr, die Zeiten würden ähnlich stehen bleiben? Wird das dann mal nach einiger Zeit neu angepasst (Kind älter,)?

 
3 Antworten:

Wozu willst du bei solchen Voraussetzungen da was gerichtlich durchsetzen?

Antwort von Marianna81 am 14.05.2016, 12:56 Uhr

Der Vater hat ja offensichtlich kein grosses Interesse am Kind. Und wenn er da zu was gezwungen wird: wird es davon besser? Anrufe von ihm sind ja eine Sache, sein Verhalten spricht aber eine ganz andere Sprache.
lg

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Re: Wozu willst du bei solchen Voraussetzungen da was gerichtlich durchsetzen?

Antwort von jamelek am 14.05.2016, 13:34 Uhr

Ich will dem Vater keinen Umgang aufzwingen, nur Grenzen setzen.

Er hat Interesse, nur nicht auf Verantwortung. Er möchte nach Lust und Laune abends vorbeikommen und steht dann mehrmals die Woche hier einfach vor der Tür oder kommt zum Spielplatz in unserer Siedlung. Das möchte ich nicht mehr.

Fast jeden Nachmittag ruft er an und fragt wo wir sind, wann wir nach Hause kommen, er möchte vorbeikommen.

Er fährt mehrmals die Woche mit seinem Auto an unserer Wohnung vorbei und schaut, ob er unsirgendwo erwischt. Wenn ich Pech habe, stehen wir gerade mit Freunden unten vor der Tür, wo die Kiddies oft mit Kreide malen. Tja und wenn der Kleine seinen Papa dann sieht, sag ich auch nicht vor dem Kind, du musst jetzt wieder gehen. Im Endeffekt habe ich dann aber ein verwirrtes Kind, weil Papa nur 10 Minuten blieb und er nicht mit zu Papa kann, was meist dann auch noch 30 Minuten vorm Schlafengehen eine Tüte Traubenzucker oder ähnliches vom Papa in der hand hält. (er darf schon Süßigkeiten, aber er putscht von Zucker ziemlich auf, daher vermeide ich das abends)

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Re: Wozu willst du bei solchen Voraussetzungen da was gerichtlich durchsetzen?

Antwort von Jessi757 am 14.05.2016, 14:26 Uhr

Der Gang zum Jugendamt um den Umgang gerichtlich zu regeln ist in der Situation genau richtig.

Der Vater meiner Großen wollte auch Umgang nach seiner Nase haben und stand unangekündigt einfach vor der Tür. Allerdings auch nur alle paar Wochen. Er wohnte aber auch in einem anderen Ort.
Es ging ihm auch nie um den Umgang mit seiner Tochter, sondern lediglich um Machtausübung.

Den Zahn hat das Gericht ihm ganz schnell gezogen.
An die gerichtliche Regelung MUSS er sich halten. Du allerdings dann auch.
Aber dieses gestalkt werden geht ja mal gar nicht.
Das würde ich mir sehr energisch verbitten. Auch wenn das Kind dabei ist.
Das Kind darf wissen, dass der Vater nicht alles darf.
Insbesondere wenn das Kind dann auch irgendwann alleine draußen spielt.

Also ab vor Gericht.

LG
Jessi

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