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Geschrieben von Keksraupe am 30.10.2014, 9:13 Uhr

ALG2 Frage (knifflig)

hallo ihr Lieben,

folgende Situation:

Mutter, 50, hat einen 25 jährigen Sohn (diesen Monat 25 geworden, ist ja bei ALG2 wichtig).

Sie selbst hat 2 (!) Jobs, um finanziell über die Runden zu kommen, arbeitet 35 Stunden die Woche als Verkäuferin und 20 Stunden die Woche als Bedienung.

Sie hat eine 3ZiKüBa Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet, hält sich aber zu 99% der Zeit bei ihrem Freund auf. Die Wohnungsmiete zahlt sie alleine.

Der Sohn wohnt in dieser Wohnung, bezieht ALG2 aber KEINEN Mietzuschuss, weil die WoBa keine Untermietverträge erlaubt.

Die Mutter kann die Miete nicht mehr alleine aufbringen, sie will (aus gesundheitlichen Gründen) den Job als Bedienung aufgeben (und hätte gern mal wieder 1-2 Tage in der Woche frei, derzeit hat sie keinen Tag frei, seit 2 Jahren, ausser sie nimmt im Job als Verkäuferin Urlaub (29 Tage im jahr)

Besteht irgend eine Möglichkeit, dass besagter Sohn einen Teil der Miete vom Amt übernommen bekommt? z.B. indem seine Mutter nur formlos schreibt "ab 01.11.14 zahlt X.Y. monatlich 50% der Miete, dies entspricht XXX,-€ davon sind XXX kalt und XXX Nebenkosten" ?

Sie kann ihn nicht einfach raus werfen (dazu haben wir ihr geraten, denn er sucht sich einfach keine Wohnung, ist ja auch zu gemütlich in der Wohnung, Mutti zahlt Strom, Miete etc...) sie kann aber auch nicht noch länger für ihn aufkommen. Sein Vater fühlt sich auch nicht verantwortlich, da er ja erwachsen sei (Vater zahlte aber auch noch nie unterhalt... einer der Grunde weshalb die Mutter seit Jahren so viel arbeitet, irgend einen Zweitjob hat sie IMMER schon gehabt)

was tun?

bin für jeden Tip dankbar

 
24 Antworten:

Re: ALG2 Frage (knifflig)

Antwort von LoveMum am 30.10.2014, 9:20 Uhr

Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn er schon ALG2 bezieht, die Mutter einen Job kündigen wird, wird sie wahrschl. auch Anspruch auf Unterstützung haben? Dann müssten beide ihre Einkommensverhältnisse darlegen und gemeinsam beantragen.
Ich allerdings würde ihr raten, komplett zum Freund zu ziehen und Sohnemann verklickern dass er nun die Wohnung alleine zahlen muss. 25 und noch bei Muttern und sich wie im Hotel fühlen? Ginge gar nicht bei mir, da bin ich knallhart.

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Wie wäre es denn wenn der Sohn ARBEITET?

Antwort von Trini am 30.10.2014, 9:28 Uhr

Z. B. den frei werdeneden Job als Bedienung übernimmt??

Ich würde auch zum Freund ziehen und die Wohnung kündigen.
Dann muss der Herr Sohn sehen, wo er bleibt.

Trini

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trini schön wäre es

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 9:59 Uhr

abgesehen davon, dass der Job 30km weit weg ist, der Sohn weder Führerschein noch Auto hat und die Verbindung mega mies, gibts da auch zu wenig geld.

Und: niemand in einem 3 Sterne Restaurant lässt sich von einem Punk bedienen...

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nein, sie beantragt nichts

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 10:01 Uhr

da IHR das Geld das sie verdient ja an und für sich reicht. sie sind auch keine bedarfsgemeinschaft. ihr einkommen wurde nicht mit berechnet, er kriegt den vollen satz hartz4 (ausser halt miete...) das sind etwa um die 380,-€ im Monat zum Leben

sie selbst will auch nicht sbeantragen, sie wohnt beim freund und ist nur dort nicht gemeldet, damit sie die wohnung nicht verliert (für den sohn)

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Re: nein, sie beantragt nichts

Antwort von LoveMum am 30.10.2014, 10:09 Uhr

Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht (Ralph? Hab ich schon ewig nicht mehr gelesen...)
Da der Sohn aber 25 ist, müsste das Amt ja voll für ihn aufkommen, also auch wenn er ausziehen würde. Er kann ja versuchen, die Hälfte der Miete dazu zu beantragen.
Trotzdem würde ich es so nicht mitmachen an Stelle der Mutter....

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Wohnung kündigen

Antwort von Sternenschnuppe am 30.10.2014, 10:10 Uhr

Und richtig zum Freund ziehen.
Sorry, aber sie pudert ihm doch den Po seit 25 Jahren.
Irgendwann muss sie damit mal aufhören und das Kindchen dann eben auf der Straße stehen, wenn es den Hintern nicht bewegt.
Putzt sie da auch noch und wäscht oder kann er das alleine ?

Wohnung kündigen, dann hat er ja genug Zeit sich was zu suchen.

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Re: Wohnung kündigen, genau.

Antwort von viersindwir am 30.10.2014, 10:18 Uhr

Sohn hin oder her, aber in diesem Fall wäre es mir auch wurscht.

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Re: Wohnung kündigen

Antwort von shinead am 30.10.2014, 10:20 Uhr

Wenn sie jetzt nicht reagiert, wohnt Sohnemann noch mit 50 bei Mama. Will sie das wirklich?

M.E. darf er zumindest die Erfahrung machen, wie es ist sich selbstständig um eine Wohnung zu kümmern.

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hälfte der miete geht nicht da er keinen mietvertrag hat

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 10:21 Uhr

ausziehen dürfte er sogar schon viel länger (da er auch schon mal alleine gewohnt hat) aber er findet (laut seiner aussage) keine wohnung die bezahlbar ist (die genehmigt wird)

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er hat schopn auswärts gewohnt

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 10:22 Uhr

und hat aucxh schon 7 monate auf der straße gelebt. das möchte sie halt nicht nochmal...

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Re: hälfte der miete geht nicht da er keinen mietvertrag hat

Antwort von LoveMum am 30.10.2014, 10:32 Uhr

Wenn Mama so gluckig ist, soll sie ne 1-Zimmer Bude für ihn besorgen und die Wohnung aufgeben. Es kann doch nicht sein dass sie auf dem Zahnfleisch kriecht und Mr. Sohn weder arbeitet noch sich selbst um eine Wohnung bemüht.
Wenn sie es überhaupt nicht anders möchte (kann ich nicht verstehen...), soll er doch persönlich beim Amt aufschlagen und sich dort erkundigen wie die finanzielle Lösung aussieht.

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Re: er hat schopn auswärts gewohnt

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 10:54 Uhr

Ich kann die Besorgnis verstehen, denke aber dass sie ihm damit nicht hilft.

Egal, warum sucht sie ihm nicht ein kleines Apartment bzw. Zimmer das kostenmäßig vom JobCenter bezahlt werden könnte. Parallel kündigt sie die Wohnung. Dann steht er nicht auf der Straße, außer er tut es aus Trotz um Mama zu bestrafen.

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wir haben ihm mehrere raus gesucht

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 11:00 Uhr

keiner nimmt ihn als mieter (punk, alg2..)

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Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 11:06 Uhr

Ob man eine Bedarfsgemeinschaft ist oder nicht kann man sich ja nicht aussuchen. Sie wohnen gemeinsam, sie kommt für ihn auf (zumindest für seine Miete) - sie sind eine Bedarfsgemeinschaft. Mich würde mal interessieren, was er dem JC erzählt hat, damit die das so genehmigen. Die Wahrheit wohl nicht.....

Wenn die Mutter vor lauter Angst, ihr armes Hasi geht vor die Hunde, dem Kerl keine Grenzen setzen kann, dann wird das nichts. Es hilft nichts, die Verantwortung für's Grenzen-Setzen an jemand anders abzuschieben. Nicht nur der Knabe ist erwachsen, auch die Mutter. Es ist ihre Entscheidung, sich für den Sohn abzurackern. Wieso soll das JC einspringen, wenn sie ein Abgrenzungsproblem hat?

(Und das sage ich in dem Wissen, daß es sicher sehr, sehr, sehr schwer ist, so ein schmarotzendes Kind aus dem Nest zu werfen, wenn es schon gezeigt hat, daß es nicht selber auf sich achten kann/will. Aber es hat ja auch keiner behauptet, daß Erziehung ein Spaziergang ist.)

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Re: wir haben ihm mehrere raus gesucht

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 11:06 Uhr

Sie kann doch die jetzige Situation weiterführen, d.h. sie mietet unter IHREM Namen eine klitzekleine billige Wohnung an. Und er besucht sie dann dauerhaft. Damit reduziert sie die faktischen Unterhaltskosten für den geschickten Sohn.

Für alles andere wird sie ihm glaubhaft vermitteln müssen, dass sie nicht weiter für ihn verantwortlich sein will. Meine Schwester war auch so eine Zecke, das ist wahrlich nicht leicht für Eltern diese loszuwerden ohne am schlechten Gewissen zu sterben.

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Re: Tja, in München, Frankfurt & Co. samt näherer Umgebung ist es schwierig.

Antwort von Franke am 30.10.2014, 11:12 Uhr

Soll er es doch mal in Oberfranken versuchen.

Ich glaube, da freuen sich viele Vermieter über fast jeden, der bereit ist, sich ihre freie Wohnung anzuschauen.

Mit dem Fahrrad zum Einkaufen in den Nachbarort fahren hält fit.

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P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 11:25 Uhr

Kann sie denn die WBG-Anteile "vererben", wenn sie ganz auszieht? Bei den mir bekannten WBGen geht das (deswegen kommt man von außen nicht rein - die freiwerdenden Wohnungen gehen immer an Kinder oder Enkel *seufz*).

Dann könnte sie die Wohnung ganz kündigen und an den Sohn "weitergeben". Das JC zahlt die Wohnung für eine Übergangszeit komplett, damit er nicht auf der Straße steht, wird ihn aber gewaltig unter Druck setzen, sich zügig was Günstigeres zu suchen.

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danke, das ist DIE Lösung!!!

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 11:34 Uhr

habe eben mit meinem Freund gesprochen, wir sprechen morgen mit der Mutter sowie dem Sohn, dass eine günstigere Wohnung (haben sogar eine gefunden für 250 warm) gemietet wird, er da einziehen kann, und die große Wohnung wird gekündigt. evtl, wenn er dann schon länger drin wohnt, erlaubt ja der Vermieter dann, dass die Miete über JobKomm läuft, wenn die Mutter für ihn bürgt und die Miete gleich an ihn gezahlt wird.

manchmal kommt man nicht selbst auf die einfachsten Lösungen... oh man

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Re: Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Antwort von shinead am 30.10.2014, 11:52 Uhr

Bei meinem Ex und dem Bruder meiner besten Freundin lief/läuft es genauso. Dort wird auch der H4-Satz vollständig bezahlt, aber kein Zuschuss zur Miete abgerechnet, da beide bei ihren Eltern wohnten/wohnen. (Beide Ü25)

Scheint m.E. eine gängige Regelung bei der Arge zu sein. Die beiden Fälle sind von verschiedenen Sachbearbeitern.
Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Eltern schlichtweg nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, also von ihrem Geld nichts mehr an die Kinder abgeben müssen.

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war auch u25 so, dass er den vollen satz bekam

Antwort von Keksraupe am 30.10.2014, 12:00 Uhr

da die mutter selbst nicht dort lebt, den kühlschrank nicht füllt etc pp


offiziell ist er eigentlich obdachlos, sie hat ihm nur "aufenthalt gewährt" oder wie das heißt.

er hatte ja mal eine lehrstelle und hat ausserhalb gewohnt, danach 7 monate auf der straße, dann wieder bei ihr...

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Re: Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 12:31 Uhr

Erstens: Ü25, das "Kind" im AP war bis vor wenigen Wochen noch U25

Zweitens müssen die Eltern meines Wissens dennoch ihr Einkommen offenlegen. Sonst käme es zu so interessanten Konstellationen, daß das Kind in der Luxusvilla von Papa wohnt und dennoch den H4-Satz einsackt. Ich kenne einen Fall, wo der Vater das Kind genau deswegen vor die Tür gesetzt hat - weiß jedoch nicht sicher, ob das Kind noch U25 oder schon Ü25 war.

Aber wenn das AP-Kind offiziell obdachlos ist, erklärt das natürlich die Lage. Dann hat er den Begriff "Obdachlosigkeit" halt etwas ...... hmmm ..... großzügig ausgelegt.

Wobei sich dann die nachste Frage stellt: In der Obdachlosigkeit bekommt man ja die höchste Dringlichkeit bei Sozialwohnungen und ähnlichem, also auch entsprechende Unterstützung bei der Wohnungssuche (wenn man ehrlich und tatsächlich sucht). Solange man nicht in München oder Frankfurt wohnt nimmt es mich Wunder, daß die Unterstützung nicht von Erfolg gekrönt war und ich vermute, daß die auch gar nicht gewollt war, weil die derzeitige Situation doch ganz gemütlich ist. Aufgrund dieser Ausgangslage prognostiziere ich einen konfliktreichen Auszug des Kindes und potentiell erneutes Einknicken der Mutter.

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Re: ALG2 Frage (knifflig)

Antwort von mf4 am 30.10.2014, 17:53 Uhr

Bis 25 hätte er nicht einmal eigenen Anspruch auf ALG2... nun ist er 25...
sie sollte ihn auffordern sich eine eigene Wohnung zu suchen.
Dann kann er H4 für sich beantragen und man wird ihm auch sicher auf die Füße treten, warum ein junger offenbar gesunder Mann nicht arbeiten geht.

Ich finde Hotel Mutti okay, wenn man sich gut versteht und jeder sich einbringt aber der junge Mann nutzt seine Mutter aus, die sich den Hintern aufreißt für ihn.

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Re: ALG2 Frage (knifflig)

Antwort von shinead am 31.10.2014, 14:28 Uhr

Auch unter 25 hast Du Anspruch auf ALG2, aber eben nicht zwingend auf eine eigene Wohnung.

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Re: Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Antwort von shinead am 31.10.2014, 16:32 Uhr

Wenn er die erste Ausbildung abgebrochen hat, und keine neue beginnt, ist Mutti aus der Unterhaltspflicht raus. Der Unterhaltsanspruch wurde schlichtweg verwirkt.

Ob das auch in Papas Villa der Fall wäre weiß ich nicht. Aber für Otto-Normalverbraucher trifft es auf alle Fälle zu.

Dabei ist es unerheblich, ob u oder ü25. Auch u25 bekommt er den vollen H4 Satz ohne zu mauscheln. U25 gibt es nur keine eigene Wohnung.

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