Geschrieben von Ti0717, 12. SSW am 05.01.2017, 14:10 Uhr |
Steuerklassenwechsel wg. legaler Elterngelderhöhung
Hi zusammen,
wer von euch verheirateten hat rechtzeitig in die bessere Steuerklasse gewechselt um später mehr Elterngeld zu bekommen?
Bin mir gerade nicht sicher ob es reicht, wenn ich seit 01.01.2017 in Steuerklasse III bin, wenn errechneter ET 22.07.17 ist?
Hab nämlich eben gelesen, dass es 7 Monate vor Mutterschutzfrist sein muss?!
Ahhh Hilfe!
Liebe Grüsse!
Ti0717
Re: Steuerklassenwechsel wg. legaler Elterngelderhöhung
Antwort von Tatti87, 14. SSW am 05.01.2017, 16:55 Uhr
Ich habe in meiner ersten Schwangerschaft in die Steuerklasse III gewechselt, und zwar direkt, nachdem die SS von der FÄin bestätigt wurde. Ich war ab Februar in Steuerklasse III, ET war im Oktober. Tatsächlich kenne ich es auch so, dass es 7 Monate vor Mutterschutz sein müssen.
Re: Steuerklassenwechsel wg. legaler Elterngelderhöhung
Antwort von Robbery, 13. SSW am 06.01.2017, 15:39 Uhr
Hallo,
mein Et ist der 19.07.17 und bin seit 01.12.16 in der lll damit ich dann mehr Elterngeld erhalte. Bin Beamtin und da reicht es, dass 7 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat die Steuerklasse lll beantragt wird.
Für Arbeitnehmerinnen gilt die Grundregel: Der Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse III muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Also bist du glaube ich 1 Monat zu spät.
LG
Re: Steuerklassenwechsel wg. legaler Elterngelderhöhung
Antwort von Violett87, 15. SSW am 07.01.2017, 14:00 Uhr
Ich habe ET am 07.07.
Habe am 01.12.16 gewechselt. Ich weiß nicht genau ob diese Frist taggenau endet oder von Monat zu Monat. Deswegen werde ich die "Ausklammerung" zur Berechnung des Elterngeldes ablehnen. Das kann man wohl im Antrag angeben. Es bedeutet das der mutterschutz wo man weniger verdient in die Berechnung mit einfließt. Dann passt es mit den Monaten .
Google das doch einfach mal.
Lg
Re: Steuerklassenwechsel wg. legaler Elterngelderhöhung
Antwort von PrinzessinLeya am 09.01.2017, 17:29 Uhr
Ja ausschlaggebend ist der 12 Monatszeitraum vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn du da 6 Monate die neue Steuerklasse hättest, reicht es auch aus. Bei Gleichstand zählt immer das was zuletzt war.