Geschrieben von Fruchtzwerg09, 17. SSW am 30.03.2020, 15:03 Uhr |
Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Hallo , ich bin glaube ich kurz vor dem Nervenzusammenbruch
Bin im Beschäftigungsverbot und auf meiner Arbeit geht ab 1.4. die Kurzarbeit los.
Im Internet steht, dass das auch die Schwangeren im Beschäftigungsverbot trifft ... wenn dann daran das Elterngeld berechnet wird, kann man sich gleich erschießen
Kennt sich da jemand aus oder betrifft das noch jemanden?
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von Kaddy85, 15. SSW am 30.03.2020, 15:07 Uhr
Angeblich soll es die Schwangeren nicht betreffen, die vorher schon BV haben.
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von Lotusblume84 am 30.03.2020, 15:07 Uhr
Das ist leider so Wenn Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge es nicht explizit ausschließen. Und du die Mutterschutzzeit ist ausgenommen. Du kannst auch versuchen dass dein AG dich ausnimmt, aber vermutlich eher unwahrscheinlich.
Bzgl. Elterngeld mach dich noch nicht verrückt, da ist Einiges im Gange. Man bemüht sich, dass das Kurzarbeitergeld sich nicht auf das EG auswirkt,
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von Lotusblume84 am 30.03.2020, 15:11 Uhr
Derzeit doch.
Siehe auch hier:
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Individuelles-Beschaeftigungsverbot-und-Kurzarbeit_209400.htm
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von ItsMe80 am 30.03.2020, 15:30 Uhr
Bei uns ist auch ab dem 1.4 Kurzarbeit aber ich bin durch den Tarifvertrag davon ausgenommen.
Versuch auf jedenfall mit Deinem AG zu sprechen!
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von Fruchtzwerg09 am 30.03.2020, 16:15 Uhr
Danke erstmal
Habe eine Freundin, die bei der Krankenkasse arbeitet und sie hat mir erzählt, dass der AG mein Lohn zurück bekommt ... also hoffe ich , dass er mich da raus lassen kann.
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von Lotusblume84 am 30.03.2020, 16:19 Uhr
Der AG zahlt anteilig deinen Lohn und nur der Rest wird aufgestockt von der Arbeitsagentur (auch im BV).
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von KaRo, 16. SSW am 30.03.2020, 20:12 Uhr
Versuche einfach mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, dass er für dich keine Kurzarbeit anmeldet, wenn das geht und die MA unterschiedlich betroffen sind. So hab ich es mit meinem AG besprochen. Wir suchen dann nach einer anderen Lösung, sollte bei uns Kurzarbeit anstehen.
Im Beschäftigungsverbot zahlt die KK dein Nettoverdienst weiter. Der AG hat keine Kosten
Ich drücke dir die Daumen
Re: Kurzarbeit/ Beschäftigungsverbot
Antwort von Dani1983, 16. SSW am 02.04.2020, 8:59 Uhr
Mich wird die Berechnung auch treffen sollten wir kurzabeit haben, ich bin nicht im Berufsverbot... Allerdings habe ich gelesen das Bundesministerium für Familien, den familienkassen Empfiehlt diese Zeit nicht zu bewerten... Sondern fur den Zeitraum den normalen Lohn. Zu nehmen damit keine Nachteile entstehen...
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