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Geschrieben von Mayla1409 am 31.03.2022, 14:02 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo Zusammen,

Hatte heute meinen FA. Dem Zwerg geht es soweit gut allerdings habe ich wohl wie auch in der ersten Schwangerschaft einen verkürzten Gebärmutterhals.

Meine FA möchte nun eigentlich ein volles Beschäftigungsverbot aussprechen...
Ich habe aber Angst meinen Job zu verlieren da ixh erst im Januar angefangen habe und noch mitten in der Probezeit stecke.

Wir konnten und jetzt erstmal einigen das ich mich in meinem kommenden Urlaub schone (2 Wochen ab Ende nächster Woche) dann habe ich am 25.04 einen erneuten Termin. Sollte es dann aber weiterhin kürzer werden will sie mindestens ein Verbot für die vollzeit so dass ich nur 4 Std arbeite.

Ich weiß nicht ob meine Angst begründet ist den Job zu verlieren und ja mein zwerg ist mir sehr wichtig. Nur den Termin für das Gespräch mit meinem Chef hatte ich noch nicht und er weiß nicht das ich schwanger bin wollte den heutigen Termin abwarten..

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 31.03.2022, 14:29 Uhr

Solange du nix sagst im Geschäft gibt das Mutterschutz Gesetz für dich nicht. Gekündigt werden kannst du nicht. Lege das bv vor wenn es ausgestellt ist und fertig. Lohn erhältst du weiter wie bisher.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mayla1409 am 31.03.2022, 14:56 Uhr

Danke, das Gespräch hab ich erst mit ihn wollte das nicht telefonisch machen da ich derzeit im Homeoffice bin.

Aber vermutlich hast du Recht hab nur Angst den Job zu verlieren da ich ja noch in der Probezeit bin. Klar jetzt können sie mich nicht kündigen aber danach schon...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 31.03.2022, 15:19 Uhr

du musst eben nur aufpassen, dass der grund fürs bv nix mit deiner arbeit zu tun hat. denn wenn homeoffice möglich ist, dann ist die gefahr am arbeitsplatz ja schonmal nicht vorhanden. wenn du eigentlich NICHT arbeitsfähig bist, sondern krank und liegen musst, muss die ärztin eine krankmeldung ausstellen, da man für ein bv voll arbeitsfähig sein muss. klar, danach bzw. nach der ez kann jeder gekündigt werden. während der ez ist kündigungsschutz, danach ist der weg. probezeit gilt mit mitteilung der schwangerschaft als bestanden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Susi1984x2 am 31.03.2022, 15:21 Uhr

Mal was für mich als Personalerin
Sie können dich erst nach der Elternzeit kündigen - Probezeit hin oder her.
Sobald du deine Schwangerschaft kund tust, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz.

Außerdem solltest du kein schlechtes Gewissen haben, bzgl dem Beschäftigungsverbot. Du und deine Arbeitsleistung fehlt zwar in der Zeit, allerdings bekommt dein AG deinen Lohn für diese Zeit komplett erstattet, sodass ihn dein Ausfall zumindest nichts kostet. Anders sieht es aus, wenn du tapfer arbeiten willst, es dann aber nicht klappt und du dich krank schreiben lassen musst. Das muss dein AG bezahlen.

Also lange Rede kurzer Sinn: du brauchst auf gar keinen Fall ein schlechtes Gewissen wegen irgendwas zu haben!!! Deine Gesundheit und die deines Kindes sind ab sofort das wichtigste! Die Befindlichkeiten deines AG sind völlig unwichtig Hab Mut…du wirst sehen wie gut es tut wenn alle Karten auf dem Tisch liegen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mayla1409 am 31.03.2022, 15:25 Uhr

Vielen Dank für die aufbauenden Worte.

Das BV will sie ausstellen da ich bei langen Sitzen starke Schmerzen bekommen und sie sagt es wäre ihr lieber wenn ich mich schone. Sie weiß, dass ich im homeoffice bin dort muss ich aber immer in den zweiten Stock da dort mein Büro ist. Und wenn ich zur Arbeit muss dann geht es in den dritten Stock.

Aber ich lasse es dann mal mich zukommen wenn ich mit ihm das Gespräch habe .

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von honey2019 am 31.03.2022, 16:56 Uhr

Wie verkürzt ist es denn?
Schlimm?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mayla1409 am 31.03.2022, 17:08 Uhr

Alsonich bin derzeit bei 2,3 cm...

In der ersten Schwangerschaft hatte ich das auch allerdings in 22 ssw aber dann bei 1,7 cm

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