Geschrieben von Glückskeks2018 am 22.08.2017, 13:53 Uhr |
Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz
Huhu Mädels,
blöde Frage, die sich mir jetzt erst stellte:
Gemäß Paragraph 16 Mutterschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Frau für Untersuchungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft erforderlich sind, freizustellen. Ein entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Ich habe Gleitzeit und stempele. Nun ist mein überstundenkonto durch die vorsorgetermine und meinen anschließenden sehr langen Arbeitsweg beträchtlich geschrumpft und ich frage mich, ob das obige Gesetz bedeutet, dass man sich diese Zeiten auch anerkennen lassen kann.
Bisher habe ich meinem Arbeitgeber die SS gemeldet und dazu einen ärztlichen Attest vorgelegt, weitere infos habe ich nicht erhalten. Arzttermine habe ich bei meinen Kollegen immer recht unkompliziert angekündigt und bin dann halt erst später gekommen. Termine außerhalb der Arbeitszeit sind praktisch nicht möglich.
Wie läuft das bei euch? Manch eine muss ja doch häufiger zur Vorsorge... Im Internet konnte ich für mich nichts verständliches finden und beim Arbeitgeber möchte ich erst nachfragen, wenn ich eine gewisse Grundlage habe.
Danke für eure Antworten
- Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz - Glückskeks2018 22.08.17, 13:53
- Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz - SaSi_77, 20. SSW 22.08.17, 15:17
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