Geschrieben von Lena0105 am 28.10.2022, 22:17 Uhr |
Elternzeitantrag
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade total auf dem Schlauch (ich schiebe es mal auf die Hormone) und könnte eure Hilfe gebrauchen.
Am 21.10.22 ist mein Kleiner geboren.
Da er vor dem errechneten ET kam, wird die Differenz ja einfach an die Mutterschutzfrist nach der Geburt drangehängt.
Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen.
Also ist der Mutterschutz bis 28.12.2022, oder?
Und die Elternzeit ist dann für 2 Jahre von wann bis wann?
Ab dem 29.12.2022? Bis zum 20.10.2024?
Entschuldigt, dass ich mich so doof anstelle
Könnt ihr mir helfen?
Ich danke euch!
Viele Grüße Lena
Re: Elternzeitantrag
Antwort von Lolly88, 40. SSW am 28.10.2022, 22:31 Uhr
Hey,
Elternzeit geht immer ab Geburtstag des Kindes. Somit am 21.10. bis 20.10.2024.
Re: Elternzeitantrag
Antwort von Lena0105 am 28.10.2022, 22:57 Uhr
Danke für deine Antwort Lolly!
Aber muss ich für meinen Arbeitgeber nicht als Beginn der Elternzeit das Datum nach der Mutterschutzfrist angeben?
Oder ist es egal, weil für den AG eigentlich nur das Ende der Elternzeit relevant ist?
Re: Elternzeitantrag
Antwort von Lolly88, 40. SSW am 28.10.2022, 23:27 Uhr
Du könntest sogar die Elternzeit unanhängig vom Geburtsdatum beantragen. Hab ich mein ich mal Gelesen.
Elterngeld geht aber immer nach Geburtsdatum.
Im der Praxis wird aber immer beides gleich gemacht.
Der Mutterschutz ist für den AG zwar auch wichtig, aber nur im Bezug auf die Auszahlung des Mutterschaftszuschuss.
Was auch gleichzeitig Monat 1 und 2 vom elterngeld ist.
Re: Elternzeitantrag
Antwort von Frankie91, 36. SSW am 29.10.2022, 1:22 Uhr
Hallo aus dem Dezemberbus und Glückwunsch zur Geburt
Ich habe kürzlich meinen Antrag bereits an den AG gesendet mit dem voraussichtlichen ET und der Info, dass ich 24 Monate Elternzeit nehme und das tatsächliche Geburtsdatum einfach per Email nachreiche, sobald es mir bekannt ist und ich habe heute die Info bekommen, dass das so in Ordnung ist.
Es muss also nicht soo förmlich sein, die brauchen halt das Geburtsdatum und die gewünschte Dauer der Elternzeit. Das war’s
Alles Gute!
Re: Elternzeitantrag
Antwort von MamiLu, 36. SSW am 30.10.2022, 10:04 Uhr
Also dein Mutterschutz müsste bis zum 15.12. gehen, also 8 Wochen nach Geburt. Die ersten beiden Monate nach Geburt kannst du kein Elterngeld plus machen, erst ab Monat drei. Deshalb kannst du zwar theoretisch 2 Jahre Elternzeit nehmen bis zum 20.10.24, aber bekommst die letzten zwei Monate kein Elterngeld mehr. Du bekommst maximal 22 Monate Elterngeld.