Juli 2022 Mamis

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von polissena, 28. SSW  am 25.04.2022, 10:00 Uhr

Elternzeit

Hi, habt ihr schon alle eure Elternzeit geplant?

Muss sagen mich überfordert das total für die nächsten zwei Jahre für mich und meinen Partner vorzuplanen und das alles jetzt schon wissen zu sollen.

Noch dazu finde ich die unterschiedlichen, miteinander kombinierbaren systeme echt nicht leicht.

Wo wir am Ende finanziell besser mit dastehen, was überhaupt möglich ist etc etc.

Hat jemand von euch irgendwo eine Beratung dazu in Anspruch genommen und kann da was empfehlen?

Ich möchte gerne min 6 Monate stillen...lieber länger als kürzer
heisst die Zeit müsste ich ja so und so Vollzeit nehmen.
Mein partner würde auch gerne 3 Monate komplett da sein, wobei das nicht unbedingt die ersten drei Monate sein müssen, würd würden nur einfach gerne etwas richtige Familienzeit haben, eventuell auch um dann schon zu seiner Mutter ins Ausland zu fliegen, damit die Oma ihren Enkel sehen kann.

Da würde sich dann anbieten, dass der Zwerg schon ein paar Monate alt ist, vor der Reise.

Bin SSW 28 und ab ET am 23.07

 
22 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von Rabat, 29. SSW am 25.04.2022, 10:18 Uhr

In der Schweiz haben wir leider keine Elternzeit, sondern nur 4 Monate Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Ich nehme dann noch normalen Urlaub und unbezahlten Urlaub, damit ich 6 Monate zu Hause bleiben kann. Mein Mann wird 1 Monat zu Hause sein.

Ich persönlich finde es nicht schlimm, nach 6 Monaten wieder Teilzeit arbeiten zu gehen, aber ich finde die Regelung in Deutschland mit der Elternzeit definitiv besser. So kann wirklich jede Familie schauen, was individuell für sie passt. Aber es hört sich schon noch kompliziert an, da es bei euch so viele Kombinationsmöglichkeiten gibt.

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Re: Elternzeit

Antwort von Ankalii97 am 25.04.2022, 10:48 Uhr

Ich habe eine Beratung bei meinem zuständigen Landratsamt in Anspruch genommen. Da gehen die auf deine Wünsche ein und rechnen verschiedene Möglichkeiten mit dir durch, was am sinnigsten wäre. :)

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Re: Elternzeit

Antwort von Meins, 24. SSW am 25.04.2022, 11:27 Uhr

Hallo aus dem August.
Du kannst mal schauen ob es bei dir in der Nähe eine Zweigstelle von Donum Vitae gibt. Die bieten kostenlose Beratung rund um die Schwangerschaft an. Da kannst du such deine Elternzeit durchsprechen.

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Re: Elternzeit

Antwort von IsiMom, 29. SSW am 25.04.2022, 11:38 Uhr

Meinst du Elternzeit oder Elterngeld?
Das eine wird ja beim AG beantragt oder ihm mitgeteilt.
Elternzeit kannst du theoretisch 18 Jahre nehmen. Aber Elterngeld ist auf diese (bei meinen Großen) zwei Jahre beschränkt, bzw. jetzt soll es ja nochmal flexibler sein mit länger, kürzer, der Partner darf auch oder sogar parallel stundenweise arbeiten gehen.

Ich bin damit ehrlich gesagt, auch noch total überfordert. Vor paar Jahren hieß es, nimm ein oder zwei Jahre. Jetzt bin den verschiedenen Modellen, bin ich noch nicht durchgestiegen.

Denke ich beantrage zwei Jahre Elternzeit bei der Arbeit und das Elterngeld dann eben auch.

Mit drei Kindern werde ich eh nicht mehr so viele Stunden in der Kita arbeiten gehen.

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Re: Elternzeit

Antwort von Suomi am 25.04.2022, 12:16 Uhr

Wie sollte man 18 Jahre EZ nehmen?
EZ kann man 3 Jahre nehmen bis zum 8. Geburtstag und Elterngeld gibt es in der Regel keine 2 Jahre (24 Monate), sondern nur 22 Monate: die ersten 2 Monate sind Basiselterngeldmonate da Mutterschutz uns danach hat man dann noch 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate Elterngeldplus übrig. Der Partner hat dann noch zusätzlich 2 Monate Basiselterngeld.
Ausnahme wäre Alleinerziehende oder man nimmt noch Partnerschaftsmonate da muss man aber aufpassen nicht über die Stundenzahl zu kommen, die man maximal arbeiten darf.

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Re: Elternzeit

Antwort von Nina833, 29. SSW am 25.04.2022, 12:16 Uhr

Wir haben morgen einen Termin hier: Elterngeld.net

Das kostet zwar ein bisschen was, aber dafür sind sie komplett unabhängig, rechnen alles mit Dir durch - und füllen Dir auch alles aus bzw. sagen, wo Du was unterschreiben sollst. Ich bin selbstständig und bei mir ist der Antrag komplizierter. Plus wie sind uns gar nicht ganz klar, wie wir es machen wollen.

Mir ist diese Stelle von meiner Freundin empfohlen worden….Ich kann gerne mal berichten!

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Re: Elternzeit

Antwort von Spaceygirl, 28. SSW am 25.04.2022, 12:59 Uhr

Hallo, ich hatte Broschüre von Land für die Elternzeit. Das war sehr gut erklärt.
Bei uns bietet auch das KH solche Beratungen an. Ich nehme mal an, es ist aber ein externer Anbieter.

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Re: Elternzeit

Antwort von Joana K., 29. SSW am 25.04.2022, 13:00 Uhr

Hallo liebe polissena

Mir gehts ähnlich wie dir, es stresst mich total dass ganze schon für 2-3 Jahre im Voraus zu planen meine Krankenkasse (AOK) bietet allerdings diesbezüglich extra Beratungsgespräche an, haben da jetzt für Mittwoch einen Termin und bin mal gespannt. Evtl bietet deine Krankenkasse auch Beratungsgespräche an, würde mich da mal informieren

LG Joana K

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Re: Elternzeit

Antwort von IsiMom am 25.04.2022, 13:41 Uhr

Im öffentlichen Dienst geht das. Man bekommt halt kein Geld mehr oder sonstiges, wenn man 18 Jahre dabeim bleibt.

Ja mit den 22 Monaten weiß ich. Ich gehe immer von direkt nach der Geburt aus. Und ab da kann man 24 Monate daheim bleiben.

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Re: Elternzeit

Antwort von quallentrubel, 31. SSW am 25.04.2022, 13:45 Uhr

Hallo zusammen,
Wir haben uns auf Empfehlung von Freunden kostenlos bei der Caritas beraten lassen. Solche Angebote gibt es auch bei der Diakonie und bei pro Familia. Wir fanden die Beratung sehr gut und die Beraterin hilft uns bei Bedarf auch beim Ausfüllen des Antrags und bei Rückfragen. :)

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Re: Elternzeit

Antwort von Biermaria am 25.04.2022, 14:37 Uhr

Die habe ich auch genutzt, Beratung und komplettes ausfüllen (auch des Kindergeldantrages), weil es bei mir mit Nebengewerbe und Gehaltsgefälle zu meinem Mann auch bisschen komplizierter zu überschauen war.
Die Beratung war wirklich sehr ausführlich und aufschlussreich. Man muss dann halt nur noch die eigenen Vorstellungen als Paar einfließen lassen, was bei uns am Ende tatsächlich zu der klassischen Kombination geführt hat (ich 12 Monate, er 2 Monate, kein zuverdienst, kein Teilzeitmodell) und auch gar nicht unbedingt die Variante ist mit der wir finanziell am meisten raus holen - aber mein Mann traut sich zb ein halbes Jahr mit den Zwillingen allein nicht zu, weswegen wir uns nun entschieden haben dass wir einen Monat gemeinsam machen und dann wenn ich wieder anfange, er die Eingewöhnung bei der Tagesmutti übernimmt.

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Re: Elternzeit

Antwort von polissena, 28. SSW am 25.04.2022, 15:18 Uhr

sehr gerne berichten!!! und euch viel erfolg dort

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Re: Elternzeit

Antwort von polissena, 28. SSW am 25.04.2022, 15:19 Uhr

oh das ist gut, da schaue ich mal.
So via Google hatte ich das nicht gefunden, aber dann frage ich die mal ganz konkret in meiner Stadt

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Re: Elternzeit

Antwort von skoni, 27. SSW am 25.04.2022, 18:33 Uhr

Hallo,

kann mich der Empfehlung einer Beratung bei Pro Familia (kostenlos) anschließen. Es gibt auch "Massenveranstaltungen" / Vorträge zum Thema Elternzeit und Elterngeld von den einschlägigen Vereinen, z.B. Pro Familia, die man erstmal besuchen kann und bei denen auch Fragen gestellt werden können, bevor man eine Einzelberatung in Anspruch nimmt, einfach mal anrufen oder auf den Homepages durchklicken.

Bei unserem ersten Kind hat mein Mann keine EZ genommen, und ich "klassisch" ein Jahr - das dann dementsprechend aus den 8 Wochen Mutterschutz (bei vollem Gehalt) nach Geburt plus 10 Monaten Elternzeitmonate mit Elterngeld (bei mir 60% vom Nettoverdienst) bestand.

Vorteil für mich: Nach einem Jahr zu Hause war ich mehr als bereit, wieder TZ in meinen Job zurückzukehren, und Kind war happy in der Krippe. Das einem zustehende Elterngeld (also die 60 % vom Nettoverdienst) für das Jahr fand ich großzügig bemessen. Kindergeld, ggf. Familienzuschlag, kommen ja dann auch noch dazu.

Nachteil: Mein erster Arbeitstag war dann tatsächlich genau der erste Geburtstag unseres Kindes - was ich mir anders gewünscht hätte. Der Wiedereinstieg in den Job war dann doch mit nervlicher Anspannung, Aufregung und vielen Vorbereitungen verbunden, UND ich habe am Kindergeburtstag natürlich gearbeitet..... was doof war, ist ja schon ein besonderer Tag im Familienleben

Für unser zweites Kind (ET Ende Juli) wird mein Mann definitiv den ersten Monat in Anspruch nehmen, da es eben nun auch das große Kind zu betreuen gilt und im August die Kita geschlossen hat. Wir wünschen uns nach der langen Coronazeit auch unbedingt einen schönen Urlaub, also wird er (s)einen zweiten Monat nächstes Jahr im April oder Mai nehmen und wir eine Reise mit den Zwergen planen. ich werde auch erstmal wieder ein Jahr beantragen.

Bei vielen Freundinnen/Kolleginnen habe ich gesehen, dass es absolut kein Problem war, aus "familiären Gründen" die Elternzeit zu verlängern, also z.B. erstmal ein Jahr zu beantragen, und sich kurz vor Ablauf dann noch für ein weiteres Jahr zu entscheiden. Natürlich gibt es für so ein "spontaneres" zweites Jahr dann kein Elterngeld mehr, wenn
dieses schon "klassisch" im ersten Jahr beantragt wurde. Umgekehrt habe ich aber schon von Problemen gehört, wenn eine Frau anstatt nach 2 oder 3 geplanten Jahren doch schon früher in den Job zurückkehren wollte... .z.B. weil ja gerade bei längeren Zeiträumen oft eine Vertretung eingestellt wird. Ich behalte mir das auch mal vor - je nachdem, wie das Leben mit zwei Knirpsen wird, hänge ich vielleicht noch mehr Zeit an das erstmal beantragte erste Jahr dran.

Zu bedenken finde ich nun im Nachhinein auch, dass, wenn man nach Ablauf der EZ nicht Voll- sondern "nur" TZ in den Job zurückkehrt, das Elterngeld für das nächste Kind höchstwahrscheinlich weniger üppig ausfällt ... Ich habe nach der Geburt vom ersten Kind nun ein Jahr lang 50% gearbeitet, und auf meinem Elterngeldzettel steht nun natürlich eine ganz andere Summe als nach Vollzeitbeschäftigung vor Kind 1

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Re: Elternzeit

Antwort von Präriemaus am 25.04.2022, 20:17 Uhr

Hier will ich nur kurz ergänzen, dass man auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen ist, wenn man nur ein Jahr EZ einreicht und diese verlängern will. Er kann dies auch ablehnen.

Bei der EZ legt man sich immer auf die ersten zwei Jahre fest. Sprich zb zwei Jahre EZ (geht ja auch mit Teilzeit arbeiten) oder eben ein Jahr EZ, ein Jahr normal arbeiten. Will man dies währenddessen ändern, ist man auf die Zustimmung angewiesen.

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Re: Elternzeit

Antwort von skoni, 27. SSW am 25.04.2022, 21:09 Uhr

Hallo Maus,

stimmt, danke für die Ergänzung, das hängt bestimmt vom AG und dessen Flexibilität ab. In meinem Fall und Fall vieler meiner Freundinnen ist der sehr groß (= Bundesland) glücklicherweise sehr familienorientiert und ich habe noch nie von einet Ablehnung einer Verlängerung der EZ gehört, sei es um wenige Monate oder eben Jahre.

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Re: Elternzeit

Antwort von Präriemaus am 25.04.2022, 21:16 Uhr

So ist es auch am besten, mein AG wäre auch denk ich so :)

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Re: Elternzeit

Antwort von AF2022, 27. SSW am 25.04.2022, 23:42 Uhr

Hallo,

Für mich auch schwierig.
Vlt könnt ihr mir auch antworten.
Ich plane ein jahr elternzeit,mein et ist ende juli. Ich plane nach 11 monaten wieder schwanger zu werden und bevor mein elternzeit zu ende gehr in beschäftigungsverbot zu gehen für 8 monate. Damit ich in der zeit wieder volles gehalt bekomme. Danach plane ich wieder ein jahr elternzeit. Hoffentlich klappt alles wie geplant. Meine frage an euch, wenn ich tatsächlich wieder schwanger werde, bevor mein elternzeit zu ende geht, bekomme ich dann im bv mein volles gehalt wieder? Was ich quasi im mutterschutz jetzt erhalten werde?

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Re: Elternzeit

Antwort von Biermaria am 26.04.2022, 6:38 Uhr

Hey skoni, danke für deinen ausführlichen Beitrag. Ich würde hier gern noch zu bedenken geben, dass die Option auf 50 % TZ nach elternzeit oder Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr - ohne Bezahlung - ja nicht jedem aus finanzieller Sicht wirklich so als Option offen steht... selbst wenn man es sich wünschen würde...

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Re: Elternzeit

Antwort von Sonnenblume. am 26.04.2022, 8:32 Uhr

Ich schleich mich mal ein.

Bedenke beim elternzeit planen, das die Kita Eingewöhnung noch Zeit in Anspruch nimmt.

Richtig schön, das dein Partner auch 3 Monate nehmen möchte. Im Wochenbett ist es nicht verkehrt zumindest in der ersten Zeit Unterstützung zu haben. Dein Partner kann die Monate auch aufteilen. Wichtig ist nur das der formlose Antrag beim Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn da ist.

Ansonsten steht im mutterschutzgesetz das der Arbeitgeber Zeiträume zum stillen oder abpumpen geben muss wenn man rechtzeitig vorher mitteilt das man noch stillt. (Paragraf weiß ich nicht). Aber ob das so praktikabel ist, ich hätte während der Arbeit da keinen Kopf gehabt.

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Re: Elternzeit

Antwort von Präriemaus am 26.04.2022, 12:53 Uhr

Du bekommst im BV das Gehalt, was du bekommen würdest, wenn du arbeiten gehen würdest. Also so, wie dein erstes Kind betreut ist. Du wirst ja vorher auch mit deinem AG sprechen, wie du nach der EZ wieder arbeiten wirst.

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Re: Elternzeit

Antwort von Präriemaus am 26.04.2022, 12:56 Uhr

Achso und du solltest einen Plan B haben, falls es nicht so schnell mit dem schwanger werden klappen sollte. Wenn du nur ein Jahr EZ einreichst kann es sein, dass dein AG keiner Verlängerung zustimmen wird (er kann zustimmen, muss aber nicht). Und dann müsstest du arbeiten...

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