Geschrieben von MamaLausemaus, 37. SSW am 23.09.2018, 12:57 Uhr |
Elterngeld: Änderungen nach Beantragung
Hallo zusammen,
nach meiner letzten Frage zur Beantragung der Elternzeit, habe ich jetzt noch eine Frage zum Elterngeld:
Weiß jemand von euch wie das ist, wenn man nach der ersten Beantragung (Elternzeit und - geld) doch noch was ändern will? Unser Plan ist nach wie vor der, dass ich die ersten 5 Monate Elternzeit nehme und mein Mann dann nochmal 9 (entweder im Anschluss oder vielleicht auch teils parallel). Wir werden also entsprechend die Elternzeit bei unseren Arbeitgebern und dann eben beim Amt noch das Elterngeld für diese Zeit beantragen.
Was wäre aber jetzt, wenn wir uns dann doch noch für eine Änderung der Elternzeit entscheiden (durch Jobwechsel)? Angenommen, unsere Arbeitgeber würden dem Wechsel der ElternZEIT zustimmen, wie sähe das denn dann mit dem ElternGELD aus? Falls dieser mögliche Fall bei uns eintreten sollte, würde es vermutlich so sein, dass ich ab MOnat 6 (wie geplant) wieder arbeiten würde, mein Mann aber danach vielleicht doch weiter arbeiten würde (z.B. 20 Stunden während Elternzeit, während die Oma teils nach dem Zwerg gucken würde). Kann ich dann einfach das Amt informieren und die verrechnen das Gehalt mit dem Elterngeld oder geht das nicht?!
LG
- Elterngeld: Änderungen nach Beantragung - MamaLausemaus, 37. SSW 23.09.18, 12:57
- Re: Elterngeld: Änderungen nach Beantragung - Tatismus 23.09.18, 13:04
- Re: Elterngeld: Änderungen nach Beantragung - Liese_Lotte1985, 36. SSW 23.09.18, 13:09