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Geschrieben von MamaLausemaus, 37. SSW am 23.09.2018, 12:57 Uhr

Elterngeld: Änderungen nach Beantragung

Hallo zusammen,

nach meiner letzten Frage zur Beantragung der Elternzeit, habe ich jetzt noch eine Frage zum Elterngeld:
Weiß jemand von euch wie das ist, wenn man nach der ersten Beantragung (Elternzeit und - geld) doch noch was ändern will? Unser Plan ist nach wie vor der, dass ich die ersten 5 Monate Elternzeit nehme und mein Mann dann nochmal 9 (entweder im Anschluss oder vielleicht auch teils parallel). Wir werden also entsprechend die Elternzeit bei unseren Arbeitgebern und dann eben beim Amt noch das Elterngeld für diese Zeit beantragen.
Was wäre aber jetzt, wenn wir uns dann doch noch für eine Änderung der Elternzeit entscheiden (durch Jobwechsel)? Angenommen, unsere Arbeitgeber würden dem Wechsel der ElternZEIT zustimmen, wie sähe das denn dann mit dem ElternGELD aus? Falls dieser mögliche Fall bei uns eintreten sollte, würde es vermutlich so sein, dass ich ab MOnat 6 (wie geplant) wieder arbeiten würde, mein Mann aber danach vielleicht doch weiter arbeiten würde (z.B. 20 Stunden während Elternzeit, während die Oma teils nach dem Zwerg gucken würde). Kann ich dann einfach das Amt informieren und die verrechnen das Gehalt mit dem Elterngeld oder geht das nicht?!

LG

 
2 Antworten:

Re: Elterngeld: Änderungen nach Beantragung

Antwort von Tatismus am 23.09.2018, 13:04 Uhr

Zu mir hatten die vom Elterngeld gesagt, während des bezugszeitraumes kann man einmal das Elterngeld ändern.

Soweit ich informiert bin, wird das Gehalt mit dem EG verrechnet und man muss sich vorher von der elterngeldstelle eine Genehmigung geben lassen (so war es bei mir und ich hätte ab dem Zeitpunkt erstmal kein eg mehr erhalten, bis alles vom ag wieder bei denen ist) aber das ist soweit ich weiß völlig unterschiedlich vom Bundesland bzw der entsprechenden Stelle.

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Re: Elterngeld: Änderungen nach Beantragung

Antwort von Liese_Lotte1985, 36. SSW am 23.09.2018, 13:09 Uhr

Das funktioniert Hat grad erst eine Bekannte von mir so gemacht. Dein Mann arbeitet dann quasi Teilzeit in der Elternzeit und bezieht Elterngeld plus. Das Elterngeld wird dann je nach Gehalt gekürzt. Es gibt dafür auch diverse Rechner im Netz

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