Oktober 2018 Mamis

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Geschrieben von MamaLausemaus, 36. SSW am 22.09.2018, 13:04 Uhr

Frage zu Elternzeitantrag

Hallo zusammen,

wir bekommen zwar unser zweites Kind, aber irgendwie weiß ich nicht mehr, wie das damals mit dem ElternZEITantrag war. Wie ich's ElternGELD beantrage weiß ich, aber wo beantrage ich denn nochmal die Elternzeit? Muss ich die nur beim Arbeitgeber beantragen oder muss ich da auch noch 'nen Antrag an irgendein Amt schicken? Ich glaube, beim letzten Mal hatte ich vom Arbeitgeber eine super Übersicht geschickt bekommen, über alles, was ich so beachten musste. Mein jetziger Arbeitgeber macht das scheinbar nicht... Schade! ABer vielleicht kann mir da jemand von euch nochmal weiterhelfen.

LG

 
5 Antworten:

Re: Frage zu Elternzeitantrag

Antwort von TineBiene24, 37. SSW am 22.09.2018, 13:38 Uhr

Um Elternzeit für sich beanspruchen zu können, müssen Sie diese anmelden beziehungsweisebeantragen. Dies geschieht direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Möchten Sie erstmals nach der Geburt Ihres KindesElternzeit beantragen, so muss diese mindestens sieben Wochen vor Beginn dieser beim Arbeitgeber angemeldet werden.

So steht es im Internet, da gibt es auch schon so Vorlagen dafür.
Hab das auch einfach bisschen förmlich gehalten geschrieben und dem Arbeitgeber gegeben, dass wars dann auch schon.

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Re: Frage zu Elternzeitantrag

Antwort von homer am 22.09.2018, 13:41 Uhr

Hallo, du musst die Elternzeit schriftlich bei deinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Antritt einreichen. Es sollte auch drin stehen wie lange du Elternzeit du machen möchtest.

Ich habe auch schon alles soweit ausgefüllt, Kindergeld, Elterngeld ect. Bei uns ist das mit dem Kindergeld auch nochmal blöd weil mein Mann Grenzgänger ist und wir aus Luxemburg das Differenzgeld noch bekommen. Ich hoffe wirklich ich habe alles richtig ausgefüllt

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Re: Frage zu Elternzeitantrag

Antwort von MamaLausemaus am 22.09.2018, 13:48 Uhr

Also reicht der halb- formelle Antrag beim Arbeitgeber (den ich noch vom letzten Mal im Kopf hab') aus?! Das ist ja easy :)

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Re: Frage zu Elternzeitantrag

Antwort von Alliya am 22.09.2018, 15:21 Uhr

Mein Arbeitgeber hat mir ein Formular gegeben, dass ich ausfüllen muss.
Frag doch mal nach, ob die auch eins haben.

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Re: Frage zu Elternzeitantrag

Antwort von FrauStorch am 22.09.2018, 15:43 Uhr

Ich hab auch ein Formular zum ankreuzen und Datum eintragen bekommen. Eine Seite. Dauert keine 10 Sekunden.
Das kann man aber auch formlos machen, frag mal bei euch in der Perso/beim Chef nach wie sie es gern hätten. Wichtig ist, es in der ersten Woche nach Geburt abzuschicken damit du die 7 Wochen einhälst. Der Mutterschutz geht ja 8 Wochen nach Geburt, wenn es sich an den Termin hält. Kommt es früher, werden die fehlenden Tage vorne nach hinten drangehängt. Bei Frühchen hat man mehr Luft, da hat man 12 Wochen nach Geburt MuSchu.

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