Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Fuchsina am 10.04.2014, 21:35 Uhr

Wie würdet ihr damit umgehen ?? Meinungsfrage

Im Prinzip ändert aber die Reaktion der Tochter nichts an dem Grad der "Schuld" des anderen Kindes.

Sprich wenn sich das Kind das Unrecht bewusst ist und sich dafür entschuldigt, dann MUSS die Sache erledigt sein, auch wenn Deine Tochter sich tierisch aufgeregt hätte. In diesem Fall hättest Du dafür sorgen müssen, dass Deine Tochter sich wieder beruhigt - sprich ihre Reaktion im Rahmen bleibt - aber eine Tobsucht der Tochter darf keine weiteren Folgen mehr für das andere Kind haben, meiner Meinung nach.

 
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