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Geschrieben von SuM2008 am 18.07.2011, 7:57 Uhr

wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Hallo an alle,
ich habe die Zusage für eine neue Stelle erhalten, plane aber schnell wieder schwanger zu werden.
Ich werde Ende August / Anfang September anfangen und bekomme einen unbefristeten Vertrag. Probezeit läuft sicher 6 Monate.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Probezeit schwanger werde?
Bei unserem 1. Kind hatte ich Beschäftigungsverbot. Was, wenn ich auch diesmal Beschäftigungsverbot bekomme?
Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?
Wer kann mir helfen?
Danke und liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von Britta1974 am 18.07.2011, 8:45 Uhr

Hallo,
alles im grünen Bereich auch in der Probezeit darf Dich niemand mehr kündigen. Schwanger sind ab dem ersten Tag unkündbar ob Probezeit Beschäftigungsverbot.
lg
Britta

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Re: wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von liparo am 18.07.2011, 8:51 Uhr

Das Stimmt so nicht ganz,denn es kommt drauf an wie der Vertrag aufgesätzt ist.Steht dort zb.drin die Probezeit endet nach 6 Monaten am ??????;dann darf sie gekündigt werden,auch in der Probezeit.DSteht im Vertrag aber;L Die Probezeit endet nach 6 Monaten ohne ein festes Datum dahinter,darf sie nicht gekündigt werden auch nicht bei BV.

Ich war vor 5 J. in der Situation und hattte mich hier im Rub bei der Anwältin erkundigt.
Leider gibt es Kleine-Feine Unterschiede in der Aufsätzung der Arbeitsverträge.

VG

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Re: wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von liparo am 18.07.2011, 8:51 Uhr

Das Stimmt so nicht ganz,denn es kommt drauf an wie der Vertrag aufgesätzt ist.Steht dort zb.drin die Probezeit endet nach 6 Monaten am ??????;dann darf sie gekündigt werden,auch in der Probezeit.DSteht im Vertrag aber;L Die Probezeit endet nach 6 Monaten ohne ein festes Datum dahinter,darf sie nicht gekündigt werden auch nicht bei BV.

Ich war vor 5 J. in der Situation und hattte mich hier im Rub bei der Anwältin erkundigt.
Leider gibt es Kleine-Feine Unterschiede in der Aufsätzung der Arbeitsverträge.

VG

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Re: wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von Jaggerbunny am 18.07.2011, 11:10 Uhr

Hallo

Ich habe mir damals was vom Bundesministerium für familien zu schicken lassen. Hier die Internetadresse: www.bmfsfj.de da kann man sich Informationen zu schicken lassen über Mutterschutzgesetzt und so.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG Anke

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Re: wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von SuM2008 am 18.07.2011, 12:48 Uhr

Hallo,
danke, für die schnellen Antworten.
Könnte ich darauf bestehen, dass im Arbeitsvertrag dann kein Datum für das Ende der Probezeit eingetragen wird? Oder kann man da nichts machen?
LG

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Re: wichtige Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von eumeline am 18.07.2011, 17:00 Uhr

Die Frage ist aber doch gar nicht, was der AG darf oder nicht, sondern wie das anschließende Verhältnis ist und was Du Dir von dieser Vorgehensweise erhoffst bzw. Dir für "danach" vorstellst, wenn Du den Job dann tatsächlich antreten kannst.

Ich meine, klar, wann sich so ein Mäuschen einstellt, kann man nie sagen und planen. Fakt ist, egal ob Du die Probezeit und Elternzeit überstehst, das Vertrauensverhältnis wird wohl gestört sein und bleiben. Abgesehen davon daß es in Folgebewerbungen auch nicht wirklich gut kommt, wenn die Zeiten von Einstellung, Schwangerschaft und Elternzeit und anschließender Tätigkeit in dem Job eindeutige Schlüsse zulassen...Wäre natürlich toll, wenn Du danach ein Vertrauensverhältnis aufbauen kannst und dann mit mehr als einem Kind auch arbeiten kannst.

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