Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Danie1710 am 03.12.2012, 21:43 Uhr

Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen!

Auf zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!!

Die Klage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht worden sein, sonst ist die Kündigung leider wirksam.

Schau einmal hier:

ttp://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage

 
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