Geschrieben von Danie1710 am 03.12.2012, 21:43 Uhr |
Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen!
Auf zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!!
Die Klage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht worden sein, sonst ist die Kündigung leider wirksam.
Schau einmal hier:
ttp://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage
- Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - Mimolina 03.12.12, 13:22
- Re: Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - Antonia82 03.12.12, 14:10
- Tzzzzz - Mimolina 03.12.12, 14:37
- Re: Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - Antonia82 03.12.12, 16:32
- Re: Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - shinead 03.12.12, 18:48
- Re: Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - Blume292 03.12.12, 19:48
- Re: Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - Danie1710 03.12.12, 21:43
- Danke für die vielen Tipps - Mimolina 04.12.12, 9:21
- Re: Na toll, jetzt können wir es wohl erstmal vergessen! - Antonia82 03.12.12, 14:10