von Leena am 31.03.2013, 23:38 Uhr |
@shinead @Leena wegen U2-Umlage
So, wie ich es verstehe, scheint mir der Unterschied zu sein, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbit nach Paragraph 3 oder 4 MuSchG ausspricht mit der Folge, dass Mutterschutzlohn zu zahlen ist (U2-Umlage), oder ob die Schwangere krank geschrieben wird und dann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und anschließend Krankengeld (U1-Umlage) zu zahlen ist. Zwei verschiedene Baustellen, nehme ich an...
- @shinead @Leena wegen U2-Umlage - ALF0709 31.03.13, 22:52
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - Leena 31.03.13, 23:38
- Nein, eben nicht... - ALF0709 01.04.13, 8:41
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - shinead 02.04.13, 0:06
- Stimmt doch gar nicht... - ALF0709 02.04.13, 7:29
- Re: Stimmt doch gar nicht... - shinead 02.04.13, 15:44
- Du hast Recht und ich meine Ruhe - ALF0709 02.04.13, 15:47
- Re: Du hast Recht und ich meine Ruhe - shinead 02.04.13, 16:00
- Du hast Recht und ich meine Ruhe - ALF0709 02.04.13, 15:47
- Re: Stimmt doch gar nicht... - shinead 02.04.13, 15:44
- Stimmt doch gar nicht... - ALF0709 02.04.13, 7:29
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - SEAGLD 03.04.13, 11:37
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - Leena 31.03.13, 23:38
EZ-TZ
Bei Teilzeit Elternzeit verlängern?
Elternzeit und Teilzeit arbeiten, hab ich das richtig verstanden.
Krippenplatz in München
Wie schnell wieder schwanger nach Elternzeit?
Habe einen TP eröffnet : )
@kravallie
Nach Kündigung wieder Elternzeit?
@alf -da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung du hast