Baby und Job

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Geschrieben von shinead am 02.04.2013, 0:06 Uhr

@shinead @Leena wegen U2-Umlage

Die Sozialversicherungsbeiträge liegen 2013 bei 19,275 Prozent. Bei Pauschal 20 Prozent Pauschal sind die Zahlungen also abgedeckt.

Die Umlagen U1 und U2 gehören zu den indirekten Lohnkostenvorteil, wie auch zum Beispiel der Miet- und Nebenkostenanteil, der auf jeden Arbeitnehmer entfällt. Daher ist keine Erstattung möglich.
Gleiches gilt übrigens auch für den neu angeschafften PC, das Telefon und den Schreibtisch der ausfallenden Mitarbeiterin.

Und nichts anderes habe ich hier geschrieben http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/Hast-Du-die-Daten-in-Lexware-richtig-hinterlegt_81749.htm
Es ging immer um den AG-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Ich warte immer noch auf die versprochenen Urteile!

 
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