Geschrieben von shinead am 02.04.2013, 0:06 Uhr |
@shinead @Leena wegen U2-Umlage
Die Sozialversicherungsbeiträge liegen 2013 bei 19,275 Prozent. Bei Pauschal 20 Prozent Pauschal sind die Zahlungen also abgedeckt.
Die Umlagen U1 und U2 gehören zu den indirekten Lohnkostenvorteil, wie auch zum Beispiel der Miet- und Nebenkostenanteil, der auf jeden Arbeitnehmer entfällt. Daher ist keine Erstattung möglich.
Gleiches gilt übrigens auch für den neu angeschafften PC, das Telefon und den Schreibtisch der ausfallenden Mitarbeiterin.
Und nichts anderes habe ich hier geschrieben http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/Hast-Du-die-Daten-in-Lexware-richtig-hinterlegt_81749.htm
Es ging immer um den AG-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Ich warte immer noch auf die versprochenen Urteile!
- @shinead @Leena wegen U2-Umlage - ALF0709 31.03.13, 22:52
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - Leena 31.03.13, 23:38
- Nein, eben nicht... - ALF0709 01.04.13, 8:41
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - shinead 02.04.13, 0:06
- Stimmt doch gar nicht... - ALF0709 02.04.13, 7:29
- Re: Stimmt doch gar nicht... - shinead 02.04.13, 15:44
- Du hast Recht und ich meine Ruhe - ALF0709 02.04.13, 15:47
- Re: Du hast Recht und ich meine Ruhe - shinead 02.04.13, 16:00
- Du hast Recht und ich meine Ruhe - ALF0709 02.04.13, 15:47
- Re: Stimmt doch gar nicht... - shinead 02.04.13, 15:44
- Stimmt doch gar nicht... - ALF0709 02.04.13, 7:29
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - SEAGLD 03.04.13, 11:37
- Re: @shinead @Leena wegen U2-Umlage - Leena 31.03.13, 23:38
EZ-TZ
Bei Teilzeit Elternzeit verlängern?
Elternzeit und Teilzeit arbeiten, hab ich das richtig verstanden.
Krippenplatz in München
Wie schnell wieder schwanger nach Elternzeit?
Habe einen TP eröffnet : )
@kravallie
Nach Kündigung wieder Elternzeit?
@alf -da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung du hast