Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 08.02.2013, 12:25 Uhr

Wieso denn, das überlegt man sich doch, wenn man den Elternzeitantrag stellt

Wenn Du Dich trennen würdest, stünde Dir ja weiter Dein Elterngeld zu plus Unterhalt plus Kindergeld plus Betreuungsgeld.

Im allerschlimmsten Fall, könntet Ihr ALG 2 beantragen.

Der Arbeitgeber het i.d.R. ja eine Elternzeitvertretung eingestellt, deren Vertrag bis zum Ende der Elternzeit läuft.

"Dein" Gehalt ist also gerade nicht frei.

Trini

 
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