Geschrieben von Trini am 08.02.2013, 12:25 Uhr |
Wieso denn, das überlegt man sich doch, wenn man den Elternzeitantrag stellt
Wenn Du Dich trennen würdest, stünde Dir ja weiter Dein Elterngeld zu plus Unterhalt plus Kindergeld plus Betreuungsgeld.
Im allerschlimmsten Fall, könntet Ihr ALG 2 beantragen.
Der Arbeitgeber het i.d.R. ja eine Elternzeitvertretung eingestellt, deren Vertrag bis zum Ende der Elternzeit läuft.
"Dein" Gehalt ist also gerade nicht frei.
Trini
- kennt sich jemand mit elternzeib abbrechen wegen neuer schwangerschaft aus? - mellomania 08.02.13, 10:39
- Nein kannst Du nicht!! - Trini 08.02.13, 11:38
- Re: hä? - mellomania 08.02.13, 12:18
- Wieso denn, das überlegt man sich doch, wenn man den Elternzeitantrag stellt - Trini 08.02.13, 12:25
- Hab noch mal gegoogelt - Trini 08.02.13, 12:36
- Wieso denn, das überlegt man sich doch, wenn man den Elternzeitantrag stellt - Trini 08.02.13, 12:25
- Re: hä? - mellomania 08.02.13, 12:18
- Re: kennt sich jemand mit elternzeib abbrechen wegen neuer schwangerschaft aus? - ccs 08.02.13, 11:42
- Re: kennt sich jemand mit elternzeib abbrechen wegen neuer schwangerschaft aus? - Pamo 08.02.13, 12:29
- Re: kennt sich jemand mit elternzeib abbrechen wegen neuer schwangerschaft aus? - Sandri_plus_1 08.02.13, 13:31
- ja - speedy 08.02.13, 20:03
- Re: ja - mellomania 08.02.13, 21:32
- Re: ja - speedy 09.02.13, 13:41
- Re: ja - mellomania 08.02.13, 21:32
- Nein kannst Du nicht!! - Trini 08.02.13, 11:38
So jetzt is es amtlich :)
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