Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 08.02.2013, 20:03 Uhr

ja

Hi,
mit dem Tag der Geburt des 2. Kindes kann die EZ unterbrochen werden:
Elternzeit für ein Kind kann wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet und an das Ende der Elternzeit für das weitere Kind wieder „angehängt“ werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 21.4.2009, Az: 9 AZR 391/08, Abruf-Nr: 091650).  

Eine vorherige Beendigung geht nur mit Zustimmung des AG.
Wen du privat vers. Bist, macht es aber doch keinen Unterschied, die Einmalzahlung bekommst du eh und die Zahlung des AG richtet sich nach dem Nettolohn der letzten 3 Monate - wenn da nichts war,dann muss er auch nichts zahlen.

Gruß, Speedy

 
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