von Leena am 16.09.2014, 19:22 Uhr |
Werbungskostenpauschale
Wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und keine höheren Werbungskosten nachweist, wird die Pauschale von 1.000€ angesetzt - bzw. bis zur Höhe der Einnahmen, wenn diese niedriger sind als 1.000€.
Verluste kann man durch die Pauschale nicht geltend machen.
- Werbungskostenpauschale - Twinmädels 15.09.14, 22:44
- Re: Werbungskostenpauschale - Trini 16.09.14, 9:33
- Re: Werbungskostenpauschale - Twinmädels 16.09.14, 15:05
- Das glaube ich eher nicht, ... - Trini 16.09.14, 15:38
- Re: Werbungskostenpauschale - Leena 16.09.14, 19:22
- Re: Werbungskostenpauschale - Twinmädels 16.09.14, 15:05
- Re: Werbungskostenpauschale - speedy 16.09.14, 20:40
- Re: Werbungskostenpauschale - Trini 16.09.14, 9:33
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