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von Leena  am 05.11.2013, 9:50 Uhr

Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Es kommt ja auf das Steuerrecht (und das Besteuerungsrecht) der beiden beteiligten Länder an.

In Deutschland z.B. greift das EStG, wenn man hier seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (bzw. bei einem Familienwohnsitz in Deutschland wird i.d.R. auch davon auszugehen sein, dass dort der Lebensmittelpunkt liegt). Das ist dann die unbeschränkte Steuerpflicht.

Daneben gibt es in Deutschland auch noch die beschränkt Steuerpflicht - grob vereinfacht sind danach die Einkünfte, die andere (die weder hier wohnen noch ihren Lebensmittelpunkt hier haben) hier erzielen, auch in Deutschland steuerpflichtig.

In anderen Ländern sieht das im Prinzip sehr ähnlich aus.

Wenn man also in Staat A seine Einkünfte erzielt, der Familienwohnsitz und Lebensmittelpunkt aber in Staat B liegt, dann würden grundsätzlich in Staat A die Einkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteuert und in Staat B dieselben Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht.

Um diese Doppelbesteuerung nach Möglichkeit zu vermeiden, gibt es nun die DBA's, die Doppelbesteuerungsabkommen, die jeweils zwischen zwei Staaten abgeschlossen werden.

Im DBA zwischen Staat A und Staat B kann nun z.B. drin stehen, dass Einkünfte aus selbständiger, die in einem der beiden Staaten Ansässige im anderen Staat erzielen, nur im "Arbeitsland" besteuert werden und der andere Staat insoweit auf sein Besteuerungsrecht verzichtet. Genauso kann z.B. festgelegt werden, dass das nur für Tierärzte gilt oder die Tierärzte, die im Grenzgebiet tätig sind, ihre Einkünfte da versteuern müssen, wo ihre Patienten leben und wo sie diese behandelt haben etc. pp. Da gibt es enorm viel Gestaltungsspielraum - und sehr, sehr viele, teilweise sehr unterschiedliche DBA's.

Im DBA zwischen Staat A und Staat C kann übrigens geregelt sein, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit immer im Wohnsitzstaat zu versteuern sind und das "Arbeitsland" auf das Besteuerungsrecht verzichtet.

Ist also, alles in allem, ziemlich kompliziert und von Land zu Land einfach nur unterschiedlich.


Ansonsten, wenn Dich die Kosten für den Steuerberater so nerven - wie kompliziert ist denn die jeweilige Erklärung? Könnte man eventuell die aktuelle Erklärung vor Abgabe beim Finanzamt kopieren, für die Unterlagen, und sich anhand dessen dann im nächsten Jahr ohne Steuerberater entlang hangeln und die Zahlen entsprechend aktualisieren und überarbeiten, oder ist es komplexer..? In vielen Fällen geht das - zumindest, wenn man keine Formular-Phobie o.ä. hat.

 
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