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Geschrieben von und am 02.11.2013, 19:43 Uhr

Für hilfreiche Erklärungen müsste man vielleicht mal die Gesetze in Land A und B kennen

In Deutschland gibt es jedenfalls in bestimmten Fällen eine Abgabepflicht der Steuererklärung - völlig unabhängig davon, ob du Steuern zahlen musst oder nicht.

In welchen Fällen eine Abgabepflicht vorliegt, kann man z. im BGB nachschlagen oder bei Wikipedia. Bei dir trifft offenbar zumindest der letzte der hier aufgeführten Fälle zu und, ja, das mit deinem Ehemann spielt da offenbar auch eine Rolle:

Abgabepflicht/Pflichtveranlagung
[...] In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
- Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro
- Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)
- Bei mehreren Arbeitslöhnen nebeneinander, also wenn die Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
- Wenn die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
- Ehegatten hatten die Steuerklassenkombination III / V oder IV mit einem eingetragenen Faktor, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben
Auf der Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung wurden Freibeträge eingetragen
- Ehegatten wählen nicht die Zusammenveranlagung und möchten nicht die standardmäßige 50%ige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag. In diesem Fall müssen beide Ehegatten eine Steuererklärung abgeben.
- In speziellen Fällen bei Sonderzahlungen, in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
- Bei Sonderzahlungen und Wechsel des Arbeitgebers im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
- Die Ehe wurde geschieden bzw. durch Tod beendet, und einer der Ehegatten hat im selben Jahr wieder geheiratet
- Auf der Lohnsteuerkarte wurde ein Ehegatte berücksichtigt, der im EU-Ausland lebt (bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten, siehe § 1a EStG)
- Wohnsitz im Ausland und Beantragung der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht.

 
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