Geschrieben von twomate am 10.02.2012, 11:11 Uhr |
Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
Hallo an alle Schichtarbeiterinnen mit Kindern unter 3!
Ich arbeite Wechselschicht mit 19,5 Wochenstunden nach einem rotierenden System, also auch am Wochenende, abends, nachts.
War bisher immer davon ausgegangen, daß Stundenanzahl = Anspruch auf geförderte Stunden Tagespflege pro Woche.
Nun soll mir Förderung aberkannt werden, da mein Kind natürlich ganz normal jeden Tag zur gleichen Zeit die Tagesmutter besucht, auch wenn ich z.B. freie Tage habe. Mein Kreis sagt, dann hätte ich ja keine Erwerbstätigkeit und will nur die Stunden an meinen konkreten Werkarbeitstagen zahlen, an denen das Kind unbedingt zur TM muß, weil ja keiner zu Hause ist.
Wie ist das bei Euch geregelt?
Gruß twomate
Re: Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
Antwort von Sumsebrumm am 10.02.2012, 11:38 Uhr
Hi
Ich bin auch Schichtgängerin, und unter 3 war ich bei meiner großen ebenfalls wie Du in Teilzeit-Schicht.
Aber eine Förderung für die Tagesmutter habe ich NIE bekommen.
So war es bei uns geregelt. Sorry, hilft Dir nun nicht unbedingt weiter, ich wollte es nur erwähnt haben.
Meine Kleine war natürlich auch nur bei der TaMu, wenn ich arbeiten war, oder am Tage schlafen musste.
Heute haben wir das Ganze über ein Au-Pair geregelt.
Gefällt mir pers. viel besser.
LG
Sumsebrumm
Re: Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
Antwort von krümel2008 am 10.02.2012, 16:17 Uhr
Hallo,
ich arbeite ebenfalls im Schichtsysystem und meine Kinder werden durch KIGA (mein Sohn 4) und TaMU (meine Tochter 2) betreut.
Bei uns ist es so geregelt : wöchentliche Arbeitszeit plus Fahrtzeit werden als Std.Soll für die Betreuung berücksichtigt.
Das ergibt meine Tochter wird 25Std pro Woche betreut und mein Sohn 10-15 Std TaMu pro Woche ,da er Vormittags den KIGA besucht.
Freie Tage dürfen auch bei uns nicht als Betreuungszeit genutzt werden.
Habe aber eine interne Vereinbarung mit meiner TaMu ,dass für Wochenenden an denen ich arbeite mein Mann die Kids betreut (sofern es seine eigene Arbeit zulässt)ich dafür auch mal zu Arztterminen etc. die Kids abgeben darf.
Mein Monatsbeitrag für den Tagespflegeplatz kostet mich immer gleich,richtet sich nach dem erzielten mtl.Nettoeinkommen plus Kindergeld plus jährlicher Steuererstattung.
Bei uns wird für das 1.Kind der volle Beitrag fällig plus für Geschwisterkinder je die Hälfte... ab 4.Kind Betreuung frei,aber wer kann da noch arbeiten???
Hoffe ich konnte dir helfen.
Lieben Gruß Nicole
Re: Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
Antwort von Steffi528 am 10.02.2012, 16:39 Uhr
Sieh mal in dein Postfach, habe Dir einen Link reingestellt.
Ich weiß es nicht, es übersteigt mein Kentnissstand.
Ich würde argumentieren, das die Betreuung auch an freien Tagen aus pädagogischen Gründen sinnvoll ist, damit sich Dein Kind auch an die Tagesmutter gewöhnt.
Re: Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
Antwort von Nanni2000 am 10.02.2012, 18:44 Uhr
Bei uns ist es fast genauso. Ich arbeite zwar jeden Tag von 7 bis 11.30, aber da mein Mann im Schichtdienst ist, muß er z.B wenn er Spätschicht hat, auf unser Kind aufpassen.
Re: Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
Antwort von twomate am 11.02.2012, 8:12 Uhr
Danke Euch allen für Eure Infos. Werde jetzt mal den neuen Bescheid abwarten und halte Euch auf dem laufenden.
Gruß twomate
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