Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von speedy am 20.02.2017, 13:37 Uhr

Noch eine Frage zu Messe-Einsätzen

Hallo,
in aller Regel wird die Bereitschaft zu Dienstreisen und Messeteilnahmen vorausgesetzt - auch ohne dass sie explizit im Vertrag geregelt ist. Ausnahmen davon sind nur typische BackOffice-Jobs (Buchhaltung, IT-Administration...). Nur wenn Reisen einen überwiegenden Teil der Tätigkeit darstellen, sollten (nicht müssen) sie auch vertraglich festgehalten werden oder sich aus der Aufgabenbeschreibung ergeben (z.B. Vertriebsaußendienst).

Ansonsten sind Dienstreisen eine betriebliche Weisung des AG und auch Arbeitszeit. Was allerdings von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt ist, ist die Anerkennung von Arbeitszeit. Unstreitig ist die Anwesenheit auf dem Messestand Arbeitszeit, die An- und Abreise ist nicht zwingend Arbeitszeit, die Zeiten im Hotel bzw. zwischen den Schichten sind keine Arbeitszeit. Oft gibt es jedoch Zulagen oder Prämien für diese Tätigkeiten, da sie mords-anstrengend sind und man noch dazu nicht im eigenen Bett übernachten kann.

Gruß, Speedy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.