Geschrieben von sarahT am 14.02.2012, 13:36 Uhr |
Mutterschutzgesetz
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
Hallo!
Wie oben steht, kann es in begründeten Fällen Ausnahmen geben. Es kommt also auf deine Begründung an. Und ob deine Vorgesetzten die Gefahr eingehen wollen, dass doch was ist und du dich beschwerst, ich denke da an Fürsorgepflicht des AG.
Verzicht hatte ich noch nicht. Ich würde sagen, du musst wahrscheinlich abwarten. Sorry.
Grüße
- Mutterschutzgesetz - Dani100 14.02.12, 12:56
- Re: Mutterschutzgesetz - sarahT 14.02.12, 13:36
400€ Job & Bezug von ALG I
Unterschrift(en) auf dem Zeugnis? Nur Vorgesetzter?
Kind ständig krank, dabei bin ich noch in der Probezeit!
An diejenigen, die bei einer KK angestellt sind (am Besten im Osten)
Geht es hier noch jemanden so wie mir ????
Gehaltsfrage
Urlaub bei 400€-Job
Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
... da ich ja noch auf Suche nach meinem Traumob bin, hab ich das Anschreiben