Baby und Job

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Geschrieben von sarahT am 14.02.2012, 13:36 Uhr

Mutterschutzgesetz

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

Hallo!
Wie oben steht, kann es in begründeten Fällen Ausnahmen geben. Es kommt also auf deine Begründung an. Und ob deine Vorgesetzten die Gefahr eingehen wollen, dass doch was ist und du dich beschwerst, ich denke da an Fürsorgepflicht des AG.
Verzicht hatte ich noch nicht. Ich würde sagen, du musst wahrscheinlich abwarten. Sorry.
Grüße

 
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