Geschrieben von krümel2008 am 19.10.2011, 8:57 Uhr |
Mini Job!!
Hallo,
ja du darfst während der Elternzeit bis zu 30Wochenstunden arbeiten.
Der Zuverdienst wird aber angerechnet, sobald du dich noch im ersten jahr Elternzeit befindest oder du mehr als 300Euro Elterngeld bekommst.
Im 2.Jahr ist es egal ob du dazu verdienen tust.
Gehe mal zum Elterngeldrecher ,dort kannst du es dir ausrechnen lassen ob es sich in deinem Fall lohnen würde.
Ich fiel von 765Euro Elterngeld auf den Mindestsatz runter....
Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen.Vielleicht wissen andere ja noch die Formel wie das berechnet wurde...
- Mini Job!! - Nina2512 18.10.11, 15:06
- Re: Mini Job!! - krümel2008 19.10.11, 8:57
- Re: Mini Job!! - SEAGLD 19.10.11, 12:59
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