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Geschrieben von steda82 am 25.01.2013, 11:50 Uhr

Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Hallo,

habe folgendes Problem. Als Jalte (wird Montag 4 Monate alt) unterwegs war habe ich mit meiner Chefin besprochen, dass ich nach dem MuSchu für 2 Vormittage wieder arbeiten komme. Und zwar Montags und Dienstags (mein Mann macht EZ und arbeitet nur Mittwochs bis Freitags) Freitags wäre ich dann mit Jalte zur Arbeit gegangen zur Dienstbesprechnung.

Nachdem Jalte auf der Welt war hieß sie wollen jemanden für die Zeit, die ich in EZ bin einstellen, es muss jemand jeden Tag im Büro sein. Ich sollte dann nur noch einen Tag in der Woche arbeiten (ist sonst zu teuer für den Betrieb) damit habe ich mich abgefunden. Ein paar Wochen später (kurz vorm Ende des MuSchu) hieß es, ich solle Donnerstags arbeiten. Geht natürlich nicht (dummerweise habe ich mit meiner Chefin nichts schriftlich festgehalten, da sehr kleiner, sehr familiärer Betrieb, auch privater Kontakt vorhanden).

Habe lange drum gekämpft und die haben sich dann für Dienstags entschieden.

Die EZ habe ich natürlich schriftlich bekannt gegeben auch mit der Bitte um Weiterbeschäftigung. Die EZ gewähren sie mir netterweise auch.

Die Weiterbeschäftigung haben die jetzt auf 5 Stunden bis zum 31.03. beschränkt. EZ ist bis zum ersten Geburtstag im September.

Gestern hatte ich dann endlich mal die Gelegenheit mit meiner Chefin zu sprechen. Sie war immer nicht erreichbar oder nicht bei der Arbeit wenn ich da war. Sie hat mir erzählt, dass sie mich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nach der EZ kündigen wird. Sie will mich dann aber wieder einstellen auf 400 € Basis. Sie will den Neuen behalten. Und ich solle doch bitte länger zu Hause bleiben und die Zeit mit meinen Kindern genießen. Außerdem müsste sie ja damit rechnen, dass ich ständig ausfalle, weil Jalte in der Krippe (Platz hat er ab August sicher) krank wird....

Was passiert da nur?? Wir sind am Überlegen, ob ich die Weiterbeschäftigung ab April auslaufen lasse. (meine Chefin will sich das noch offen lassen, ob sie mich dann noch braucht....) dann ginge mein Mann wieder früher Vollzeit arbeiten. Wäre finanziell natürlich besser. Aber schaufel ich mir damit nicht mein eigenes Grab. Nicht dass mir das als "nicht mehr arbeiten wollen" ausgelegt wird.... Aber bieten lassen muss ich mir ja nun auch nicht alles. Meine Chefin weiß, dass ich das Recht habe meine Stelle wieder zu bekommen, aber das ist ihr egal. (hat sie so gesagt)

Was mache ich nun?? Ne neue Arbeitstelle suchen, klar... aber das ist gar nicht so einfach hier in der Gegend gerade mit zwei kleinen Kindern.

Wie ist das rechtlich?? Lieber Anwalt einschalten?? Jetzt schon, oder warten bis sie die Kündigung schriftlich erteilt?? Mündlich habe ich sie ja quasi schon

Danke für eure Meinungen!!! Meine Laune ist sowas von mies derzeit. Es macht einfach keinen Spaß mehr. Und ich würde so gerne wieder arbeiten. Vor Jalte habe ich gedacht, ich werde alt in dem Betrieb. Es lief alles so gut...

 
11 Antworten:

Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von pickpick am 25.01.2013, 12:07 Uhr

Ich würde mich wenn nach der Elternteil kündigen lassen mit einem halben Monatsgehalt Abfindung pro Jahr Betriebszugehörigkeit und das müssen die bezahlen. Und du kannst ja jetzt schonmal anfangen dir für September was neues zu suchen.

Aber ist natürlich sehr bitter und unverständlich die Reaktion deiner Chefin.

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Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von steda82 am 25.01.2013, 12:11 Uhr

Die Abfindung lohnt sich leider nicht. War erst zwei Jahre dort bevor Jalte geboren wurde...

werde mir wohl was Neues suchen, das Verhältnis ist sowieso gestört (um es nett auszudrücken)

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Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von pickpick am 25.01.2013, 12:34 Uhr

Das ist natürlich blöd aber trotzdem besser als nichts

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Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von pickpick am 25.01.2013, 12:36 Uhr

Und den Urlaub für die gesamte zeit kannst du dir auch auszahlen lassen. Da es im September ist hast du Anspruch auf den Urlaub vom gesamten Jahr. Auch wenn du in Elternzeit bist.

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Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von steda82 am 25.01.2013, 12:38 Uhr

echt jetzt?? Gilt das nur für die Zeit in der ich auf 400 € Basis gearbeitet habe oder generell?? Ich dachte in der Zeit EZ habe ich keinen Urlaubsanspruch

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Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von pickpick am 25.01.2013, 12:51 Uhr

Generell. Wir haben mal einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren. Also wenn du aus dem letzten Jahr vor der Elternzeit noch welchen hast kannst du dir ausbezahlen lassen. Und wenn du auf 400€ Basis mit Urlaub arbeitest und dann auch und wenn du wieder im September vollzieht gehst auch den Anteil. Genauso wie Überstunden und Urlaub und Weihnachtsgeld Anspruch hat man in der ez genauso.

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Und wegen der Kündigung

Antwort von pickpick am 25.01.2013, 12:53 Uhr

Um dich auf 400€ Basis weiter zu beschäftigen muss sie dich nicht kündigen. Das geht auch mit einem Zusatz zum Arbeitsvertrag.

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Re: Und wegen der Kündigung

Antwort von steda82 am 25.01.2013, 13:02 Uhr

sie will mich kündigen, damit ich Arbeitslosengeld bekomme und mich dann später geringfügig wieder einstellen

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Re: Und wegen der Kündigung

Antwort von pickpick am 25.01.2013, 13:09 Uhr

Wie ist die denn drauf? Unglaublich.

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Re: Und wegen der Kündigung

Antwort von steda82 am 25.01.2013, 13:11 Uhr

mir fiel auch nichts passendes als Antwort ein.... Sie weiß, dass ich ein Recht auf meine Stelle habe (hat sie sogar ausgesprochen) aber das ist ihr egal.....

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Re: Man darf keine Kinder bekommen..... Wiedereinstieg nach EZ

Antwort von golfer am 25.01.2013, 13:42 Uhr

wie gemein...ich würde echt ein Fass aufmachen...Anwalt nehmen und rausholen was geht.....ggf. auch krank sein oder werden...wegen seelisch und überhaupt.......und das sage ich der normal eine gute arbeitsmoral hat....also auf zum Anwalt und viel Spaß dabei

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