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Geschrieben von tobimon am 01.07.2009, 14:14 Uhr

Lebenslauf-Beschäftigungsverbot

Ich hab gerade ein Problem beim Schreiben meines Lebenslaufes.
Der Hintergrund: Arbeitsvertrag ging bis 14.05.09, seit Mitte Dezember´08 bin ich im Mutterschutz/Elternzeit. Allerdings hatte ich aufgrund einer extrem komplizierten Schwangerschaft seit dem 20.08.08 ein Beschäftigungsverbot. Nun habe ich gestern mein Arbeitszeugniss erhalten, wo drin steht "war bei uns beschäftigt bis 20.08.08". Wie schreibe ich nun einen lückenlosen Lebenslauf ? Kann ja schlecht von Aug-Dez. ´08 Beschäftigungsverbot reinschreiben, oder ? Ist es überhaupt korrekt von meinem Chef dieses Datum reinzuschreiben, weil theoretisch hab ich ja bis zum Beginn des Mutterschutzes (13.12.08) gearbeitet. Soll/Kann ich das Arbeitszeugniss ändern lassen ? Bin gerade etwas durcheinander.
Liebe Grüße tobimon

 
4 Antworten:

Re: Lebenslauf-Beschäftigungsverbot

Antwort von Suki am 01.07.2009, 14:43 Uhr

ich bin nur laie, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass es heißen müsste "bis 14.05.09".
berschäftigungsverbot hin oder her - du warst in der zeit angestellte der firma.

frag doch mal frau bader hier im rechtsforum.

lg suki

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@ suki

Antwort von tobimon am 01.07.2009, 14:51 Uhr

Vielen Dank, sowas hab ich mir auch gedacht und danke für den Hinweis.
Habs gleich mal bei Frau Bader reinkopiert.

lg tobimon

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Re: Lebenslauf-Beschäftigungsverbot

Antwort von Schneeweischen am 01.07.2009, 21:46 Uhr

Es muss heißen: .... ist bei uns zum 14.05.09 ausgeschieden.

Bei mir hieß es : Frau .... ist am XX.XX.XXXX zum Ende der Elternzeit auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

LG

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Zeugnis ändern lassen!

Antwort von Tinai am 02.07.2009, 10:28 Uhr

Die Angabe ist nicht korrekt!

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