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Beschäftigungsverbot????? bitte helft mir!

Thema: Beschäftigungsverbot????? bitte helft mir!

Juhu!!! Ich hab mal ne Frage! Was ist wenn der Fa ein Beschäftigungsverbot erteilt bis zum MuSchu und das über 6 Wochen Lohnfortz.geht...Bekommt man dann weniger Geld bis zum MuSchu?? Wisst ihr wie ich das meine??? zahlt das der Chef oder die Kasse? Gruß,Sarah die gerad sehr hilflos ist...

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 22:17



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Im Falle eines BV erhältst du volle Lohnfortzahlung auch nach Ablauf der 6 Wochen. Anders verhält es sich bei der Krankschreibung. Bei mir war das mal der Fall, als ich noch Angestellte war (jetzt Beamtin). Ich habe damals nach Ablauf der 6 Wochen einen gewissen Prozentsatz (die Zahl ist mir nicht mehr präsent) meines Gehaltes als sog. Krankengeld erhalten. Also keine Sorge!

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 22:39



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...nur mal so allgemein... mir scheint, als würde das BV mit der Gießkanne verteilt. Eigentlich soll es ja nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefährdet (Umgang mit giftigen Substanzen, schweres Heben etc.) und der AG keinen Alternativarbeitsplatz bieten kann. Wenn es um ein Schwangerschaftsproblem wie vorrz. Wehen, Blutungen o.ä. geht, die aber nicht spezifisch mit der Art des Arbeitsplatzes zusammenhängen, müsste eig. eine Krankschreibung erfolgen, was natürlich auf Dauer mit finanziellen Einbußen einhergeht. Das soll keine Kritik sein, lediglich eine Feststellung. Mich hat mein FA in der ersten Schwangerschaft komplett krankgeschrieben, einfach, weil ein BV nicht gerechtfertigt gewesen wäre. Die Konsequenz war, dass ich nach 6 Wochen einige Monate "nur" Krankengeld bekam (damals war ich noch Angestellte). Hmmm....

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 22:46



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Beschäftigungsverbot bekommen auch Schwangere, die keine Röteln-Impfung haben und mti Leuten bzw. Kindern zu tun haben. Und wegen Mobbing auch. Bei mir war so: ich wurde gemobbt, daraufhin hatte ich körperliche Probleme, da die SS aber nicht gefährdet war nur meine Psyche, hätte ich nur BV bekommen, wenn ich bei der Neurologin gewäsen wäre. wollte ich aber nicht. also augen zu und durch. meine Ärztin hat mir damals erklärt, dass sie mich wegen der schmerzen krankschreiben kann, aber auch nicht so lange. Also wird Beschäftigungsverbot nicht einfach so mir nichts dir nichts verteilt. ich habe welches gebraucht aber nichts bekommen. Ich wollte nicht, dass der ARbeitgeber von einer Neurologin einen Bericht erhält halt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 12:11



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Ich habe ab der 25.SSW Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, meine AG hab bis zum Schluss gezahlt, und zwar den Durchschnitt der Stunden der letzten 6 Monate.

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 08:12



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Also erstmal vielen Dank für eure Antworten!!! Erstens hat mich das nur mal so interssiert, da ich nämlich 2 Kollegen hatte, die das ernsthaft nach 14 SSW schon bekommen haben!!! Deswegen, wollte ich mal wissen wie das mit der Kohle dann so ist ! Ich war jetzt ne woche krank geschrieben, und werde so lange wie möglich brav meine Arbeit machen! Obwohl ich schwer schleppen muss etc,...Aber gut zu wissen! Danke!

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 13:09



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Ich würde nicht schwer schleppen, auf gar keinen Fall. Lass das! In dem Fall ist ein Beschäftigungsverbot eigentlich nötig. Sorry, aber es gibt Frauen, die haben nur mal eine Gießkanne getragen oder einen Tisch angehoben und ihr Baby verloren oder eine Frühgeburt gehabt. Man sollte wirklich nicht so leichtsinnig damit umgehen, ich tue es jedenfalls nicht mehr.... Gruss Katrin

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 20:14



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Es mag Frauen geben Die so eine Gebärmutterhalsinsuffizienz haben, dass das Tragen einer Gieskanne zu Frühgeburt führt. Das liegt aber wohl so in der Größenordnung von 1: 100000. Ansonsten gibt es Millionen von Frauen die ihre Babys, Einkäufe und auch Akten schleppen ohne, dass etwas passiert!!

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 22:10