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Geschrieben von speedy am 29.04.2013, 20:42 Uhr

kann man betriebsrente nicht immer mitnehmen?

Hi,
eine übertragbare Betriebsrente ist wohl eher die Ausnahme. IdR muss man überhaupt erst bestimmte Wartezeiten (= Betriebsangehörigkeit) erfüllen, damit überhaupt ein Anspruch entsteht und dann sind daran oft noch zahlreiche Bedingungen geknüpft, so dass man diese Rente erst mit dem tatsächlichen Erreichen der Altersgrenze in Anspruch nehmen kann. Ist man nicht mehr im Unternehmen, gelten wieder Sonderregelungen...

Ausnahmen sind z.B. Betriebe, die die Rente (z.B. Rürup-Rente) ohnehin mit einem externen Anbieter zusammen anbieten. Diese Verträge kann man dann u.U. auch mit zu einem neuen AG nehmen, sofern dieser nicht wieder sein eigenes Modell fährt...

Gruß, Speedy

 
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