Geschrieben von Pamo am 27.09.2013, 21:16 Uhr |
Ihr habt natürlich Recht...
Aus purer Wrackigkeit kann er dir den Urlaub nicht streichen. Dafür bedarf es besonderer Gründe. Und sicher will er lieber dass du ihn nimmst als dass er ihn dir ausbezahlen muss?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn! - Angel 27.09.13, 18:06
- Re: Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn! - chrissicat 27.09.13, 18:22
- Re: Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn! - Pamo 27.09.13, 18:25
- Ihr habt natürlich Recht... - Angel 27.09.13, 20:52
- Re: Ihr habt natürlich Recht... - Pamo 27.09.13, 21:16
- Re: Ihr habt natürlich Recht... - chrissicat 27.09.13, 21:36
- Ihr habt natürlich Recht... - Angel 27.09.13, 20:52
- Re: Wegen Posting - öffentlicher Dienst und Entscheidungsschwierigkeiten - ich ihn! - Steffi528 27.09.13, 19:08
- Kündigung/Arbeitsantritt: Verhandlung - björg 30.09.13, 8:59
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Kann man während Elternzeit Kind betreuen lassen?
Was bedeutet euch "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ?
Na super, 3. Arbeitswoche und nun das Kind krank :-(
Karriereschritt machen ja/nein?
Elternzeit beim arbeitgeber beantragen
Bewerbung - Zeugnisse
Ministerin Schröder hört auf
Welchen Stundenlohn unglehrnt verlangen?
Freier Tag = Feiertag
Umschulung und Frage
Was bedeutet euch "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ?
Na super, 3. Arbeitswoche und nun das Kind krank :-(
Karriereschritt machen ja/nein?
Elternzeit beim arbeitgeber beantragen
Bewerbung - Zeugnisse
Ministerin Schröder hört auf
Welchen Stundenlohn unglehrnt verlangen?
Freier Tag = Feiertag
Umschulung und Frage