Baby und Job

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von Leena  am 26.03.2013, 8:23 Uhr

Genau da liegt aber das Problem...

...bei individuellen Beschäftigungsverboten greift aber doch die U2-Umlage, oder? Und DA bleibt der AG doch eigentlich nicht auf den Kosten sitzen, das betrifft doch nur die U1-Umlage bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und die gibt es im Regelfall doch nur für 6 Wochen, oder?

Betrifft aber eh nicht nur Schwangere im Krankheitsfall, sondern genauso den langjährigen Mitarbeiter, der plötzlich schwer an Krebs erkrankt, den jungen Kollegen mit dem Beinbruch beim Sport etc. pp.

Da sind Frauen vermutlich fast weniger eine Risiko-Gruppe als junge Männer, die im Fußballverein spielen oder so. ;-)

 
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