Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Pummelkatze am 13.04.2010, 10:56 Uhr

Frage zur Steuerklasse 5

Ich arbeite seit kurzem in Steuerklasse 5 und überlege mir meine Arbeitszeit aufzustocken. Jetzt hab ich irgendwo gelesen dass viele beim Einkommensteuerbescheid dann nachzahlen müssen.
Ist Euch das auch schon passiert? Nicht dass ich mehr arbeite und dann am Ende weniger rausbekomme......
Steuerklasse 4/4 geht bei uns nicht, Männe verdient dafür zu gut.

 
4 Antworten:

Re: Frage zur Steuerklasse 5

Antwort von chrissicat am 13.04.2010, 11:18 Uhr

Wenn du bei Steuerklasse 5 deine Stunden aufstockst, wirst du nicht wegen der Aufstockung Steuern nachzahlen müssen, du bekommst dann von dem höheren Brutto ja auch mehr Steuern abgezogen.

Wenn ihr nachzahlen müsst, dann wahrscheinlich eher wegen dem Verdienst von deinem Mann, der Steuerklasse 3 hat.

Steuerklasse 4/4 würde schon gehen, zu gut kann man dafür nicht verdienen, allerdings hätte dein Mann natürlich einen höheren Steuerabzug wie bei Steuerklasse 3.

Was mittlerweile auch geht, ist dass ihr beide Steuerklasse 4/4 nehmt und euch einen Faktor eintragen lasst, so hat dein Mann dann zwar mehr Steuerabgaben wie bei Steuerklasse 3, aber nicht so viel wie bei Steuerklasse 4 ohne Faktor. Und du hättest weniger Steuerabgaben wie bei Steuerklasse 5.

Wenn das mit dem Faktor für euch interessant ist, müsstet ihr euch am besten bei eurem Finanzamt darüber informieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zur Steuerklasse 5

Antwort von vallie am 13.04.2010, 11:50 Uhr

die steuerlast ist immer die gleiche, nur die verteilung eine andere.
das was du weniger auf deinem konto hast, hat dein mann halt mehr.
wir hatten bei III und V nachzuzahlen, deswegen haben wir IV und IV genommen.
dein mann kann dir das ja ausgleichen, wenn es sich besser für dich anfühlt.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zur Steuerklasse 5

Antwort von speedy am 13.04.2010, 12:26 Uhr

Hi,
wenn nur das Brutto für die Stkl. 5 steigt, dann kommt es auf keinen Fall zu einer höheren Nachzahlung als vorher - das wäre nur umgekehrt evtl. der Fall.
Ihr habt aber die Möglichkeit, Stkl. 4/4 zu wählen und dabei einen Faktor vorzugeben. Dabei wird das voraussichtliche Jahreseinkommen zu Grunde gelegt und die Steuerlast direkt verteilt. Sinn ist es, dass es dann weder zu einer Rück- noch zu einer Nachzahlung kommen soll. Macht auch bei unterschiedlichen Einkommen Sinn.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zur Steuerklasse 5

Antwort von Mariposa am 13.04.2010, 15:43 Uhr

Rechne doch mal bei nettolohn.de nach, was unter dem Strich bei den jeweiligen Steuerklassen für euch übrig bleibt.

Wir haben auch III / V, weil wir dann pro Monat am meisten Netto haben. Selbst wenn wir dann am Jahresende nachzahlen müßten, hätten wir ja quasi einen kostenlosen Kredit bekommen :-)

LG, Mari

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

noch mal wegen steuerklasse 5

hallo, also ich hab gerade mal was ausprobiert. HAb die Steuererklärung von 2007 auf dem rechner und hab ihn dem programm mal eingegeben, was ich in etwa verdienen könnte bei stkl 5. Vorher hatte das Programm uns eine Steuererstattung von ca 200€ ausgerechnet, mit meinen ...

von AndreaWDU 13.03.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerklasse 5

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.