Geschrieben von lovemoni am 27.02.2008, 17:57 Uhr |
Frage zur Kündigung
Hi ihr!
Kann mri jemand sagen was ich schfür ein datum schreiben muß, wenn ich am 1.6 nichtmehr arbeiten kann.
mein Mann hat einen neuen Job (250km entfernt)und fällt somit fürs aufstehen anziehen die Frühstückszeit und das wegbringen der Kids aus. da ich ja schon um 6 anfange müßte zu arbeiten, ist keine Betreung vorhanden.
schreibe ich dann ich kündige zum 31.5 oder ich kündige zum 1.6????
LG und danke
Moni
danke im vorruas
Re: Frage zur Kündigung
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 27.02.2008, 18:17 Uhr
Schreib doch zum Monatsende und dass Du ab Juni leider nicht mehr zur Verfügung stehst o. s. ä. Läßt sich da nicht was mit der Arbeitszeit regeln?
Re: Frage zur Kündigung
Antwort von lovemoni am 27.02.2008, 18:23 Uhr
Hi!
Nein leider läßt sich da wo ich arbeite nichts mit der arbeitszeit ändern. Normal sidn dort schichten von 6:30-14:30 und 14-22:00 (autobahnraststätte).
Ich habe dort einen extra Posten bekommen (frühstück , belegete, Salate und desserts richten) und der startet nunmal um 6 und ist um 11, wenn die salate aufgebaut sind, fertig, außer ich mach mal ne halbe stunde länger...
Familie habe ich hier keine in der nähe, um die kids zur tagesmutter und in den kiga zubringen
Und spätestens wenn ich dann auch hoch ziehe ( hängt davon ab wie schnell wir unsere wohnung verkauft oder vermietet bekommen) müßte ich eh kündigen...
danke aber für deine antwort
Moni
Re: Frage zur Kündigung
Antwort von anjos am 27.02.2008, 20:13 Uhr
Ich würd zum 31.05. reinschreiben... d.h. dann, dass du ab dem 01.06. nicht mehr zur VErfügung stehst!!
LG; ANdrea
Re: Frage zur Kündigung
Antwort von stetibi am 27.02.2008, 21:50 Uhr
Hallo,
du kündigst zum 31.5.
Und das ist dein letzter Arbeitstag.
LG, Stefanie
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