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Geschrieben von SEAGLD am 12.06.2013, 14:26 Uhr

Flirtline

Also ich habe bei keiner Flirtline gearbeitet, kann von daher keine Infos dazu geben.
Aber ich mache z.B. Softwaretest. Dafür musste ich auch einen Gewerbeschein nachweisen.
Komplizirter ist es deswegen nicht wirklich. Klar gilt man damit als Selbstständiger, aber im Grunde mache ich mit der Steuererklärung zusammen nur eine Einnahme-/Überschussrechnung (wo Du dann z.B. Anteilig die Kosten für den Telefonanschluss, für das Telefon und den Strom angeben könntest um die Einnahmen zu verringern) - und gebe dann den 'Gewinn' (also nachgewiesene Einnahmen durch Abrechnung mit dem Auftraggeber - Ausgaben die das Gewerbe betreffen) als Einnahme in der Einkommenssteuererklärung an.
Also DAS wäre für mich jetzt nicht der Grund es nicht zu tun. Heißt ja nicht dass man selber Werbung machen muss oder so - da kann man seine 'Aufträge' ja schon von Anbietern bekommen (weiss leider gar nicht wie das in dem Sektor läuft).


LG Sabine

 
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