Geschrieben von leonessa am 02.07.2015, 23:06 Uhr |
Erst einmal danke aber...
Das tut mir leid für Dich. Ich hatte leider ab SSW 22 kein Beschäftigungsverbot, sondern war wegen vorzeitiger Wegen und Verkürzung des GMH stationär im KH. Ich bekam dann 6 Wochen später nur noch Krankengeld (hat damals auch das Mutterschaftsgeld reduziert). Mein Resturlaub ist aber angeblich nicht verfallen - bin aber seitdem 2 Jahre beurlaubt. Mir wurde das nur am Telefon mitgeteilt - schriftlich wollte es keiner machen.
LG, Leonessa
- Resturlaubsanspruch bei bewilligtem Urlaub - Rose22 30.06.15, 13:48
- Re: Resturlaubsanspruch bei bewilligtem Urlaub - MAMAundPAPA2013 30.06.15, 21:43
- Re: Resturlaubsanspruch bei bewilligtem Urlaub - Trini 01.07.15, 12:49
- Erst einmal danke aber... - Rose22 02.07.15, 13:22
- Re: Erst einmal danke aber... - desireekk 02.07.15, 14:58
- Hätte dein Arzt. .. - Trini 02.07.15, 16:33
- Ich bin.... - Rose22 02.07.15, 19:23
- Re: Erst einmal danke aber... - leonessa 02.07.15, 23:06
- Re: Resturlaubsanspruch bei bewilligtem Urlaub - wolke76 02.07.15, 20:04
- Re: Resturlaubsanspruch bei bewilligtem Urlaub - MissYvi77 13.07.15, 21:54
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