Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 13.08.2015, 16:59 Uhr

Elternzeitverlängerung

Hi,
theoretisch kannst du das 3. Jahr von Kind 1 direkt an das 3. Jahr von Kind 2 dranhängen, benötigst aber die Zustimmung des AG dazu, wie in allen Fällen, wenn das dritte Jahr nicht direkt auf das zweite Jahr folgen, sondern später genommen werden soll.

Gruß, Speedy

 
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