Baby und Job

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Geschrieben von fabiansmama am 25.10.2016, 15:54 Uhr

Elternzeit

Soweit ich informiert bin, muss man dieses aufgeschobene Jahr (mehr als ein Jahr kann man nicht über den 3. Geburtstag hinaus aufschieben) beim AG beantragen. Habt ihr das damals nicht beantragt, sieht es vermutlich schlecht aus. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, ob man das auch ohne damalige Beantragung heute noch in Anspruch nehmen kann. Mehr als ein Jahr gibt es aber definitiv nicht.

Warum konntet ihr betriebsbedingt keine EZ nehmen? Die muss der AG nicht genehmigen, die steht einem zu. Nur wenn man zb die EZ nachträglich verlängern, verkürzen oder aufschieben will, bedarf es einer Zustimmung.

Ach und Leistungen gibt es auf gar keinen Fall. Elterngeldanspruch gibt es für maximal 14 Monate nach der Geburt. Verdient der andere Partner zu wenig, kommt evtl Wohngeld in Frage.

 
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